
Münster. Fast sechs Jahre nach dem folgenschweren Brand an der Playa de Palma soll für acht Männer aus Münster-Albachten der Prozess beginnen. Der Kegelbrüder Albachten Mallorca Prozess ist nach Informationen von RTL ab dem 2. Mai 2028 vorgesehen. Mehrere Verhandlungstage sollen folgen, der bislang letzte Termin ist demnach für den 15. Mai angesetzt. Den Angeklagten werden vorsätzliche Brandstiftung und leichte Körperverletzung vorgeworfen. Sie weisen die Anschuldigungen zurück.
Verhandelt werden soll vor der Audiencia Provincial de Baleares in Palma. Nach den von RTL bekanntgemachten Informationen sind mehrere Sitzungstage vorgesehen. Ob am 15. Mai 2028 bereits eine Entscheidung fällt, ist offen. Eine öffentlich zugängliche gerichtliche Mitteilung mit den konkreten Terminen war am Dienstagmorgen zunächst nicht auffindbar.
Dass zwischen dem Brand und einer Hauptverhandlung beinahe sechs Jahre liegen werden, passt zur angespannten Terminsituation der Justiz auf den Balearen. In einem offiziellen Programm für die Präsidentschaft der Audiencia Provincial wird darauf hingewiesen, dass eine Kammer bereits Verhandlungstermine bis zum 17. Mai 2028 vergeben hatte. Als Gründe werden unter anderem komplexe Verfahren und Fälle mit zahlreichen Angeklagten genannt.
Das Feuer brach am 20. Mai 2022 im Bereich der Bar „Why Not Mallorca“ in s’Arenal aus. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hielten sich die später Angeklagten zwischen etwa 14.30 und 15 Uhr auf Balkonen ihres Hotels auf. Sie sollen brennende Zigaretten sowie Bier oder andere Flüssigkeiten nach unten geworfen haben. Die Anklage geht davon aus, dass dadurch das aus Schilf beziehungsweise Pflanzenmaterial bestehende Dach der Terrasse Feuer fing. Die Flammen breiteten sich anschließend auf weitere Gebäudeteile aus.
Betroffen waren nach den Ermittlungen nicht nur die Bar, sondern auch ein weiteres Lokal, eine Wohnung beziehungsweise angrenzende Immobilie und Teile des Hotels. Wegen der starken Rauchentwicklung mussten Hotelgäste und Bewohner das Gebäude verlassen. Feuerwehr sowie örtliche und nationale Polizei rückten zum Brandort aus. Mehrere Menschen erlitten leichte Verletzungen.
Die Staatsanwaltschaft erhob am 26. Januar 2026 Anklage gegen die acht verbliebenen Beschuldigten. Sie verlangt nach den vorliegenden Angaben für jeden Angeklagten sieben Jahre Haft – zusammengerechnet stehen damit 56 Jahre Freiheitsstrafe im Raum. Zudem fordert sie Entschädigungszahlungen von knapp 100.000 Euro. Entscheidend ist allerdings die individuelle strafrechtliche Verantwortung jedes Angeklagten, über die erst das Gericht befinden muss.
Ursprünglich waren nach dem Brand alle 13 Mitglieder der Reisegruppe festgenommen worden. Ein Mann kam bereits kurze Zeit später ohne Auflagen frei. Vier weitere durften das Gefängnis nach rund zweieinhalb Wochen gegen Kaution verlassen. Die übrigen acht Männer blieben bis Mitte Juli 2022 in Untersuchungshaft und kehrten anschließend nach Deutschland zurück. Sie sind diejenigen, gegen die das Verfahren nun geführt wird.
Der Fall hatte auch deshalb in Münster große Aufmerksamkeit ausgelöst, weil nach damaligen Angaben der Stadt sechs Mitglieder der Reisegruppe der Freiwilligen Feuerwehr Münster angehörten – fünf dem Löschzug Albachten und eines dem Löschzug Roxel. Diese Angabe bezog sich allerdings auf die ursprüngliche 13-köpfige Reisegruppe und sagt nichts darüber aus, welche dieser Personen heute zu den acht Angeklagten gehören.
Auch finanziell hat sich der Fall inzwischen verändert. 2022 war zur Absicherung möglicher Ansprüche eine Summe von insgesamt 500.000 Euro festgesetzt worden. Im Februar 2026 bestätigte eine Sprecherin der Justiz, dass diese Sicherheitsleistung auf 131.430,60 Euro reduziert wurde. Damit erhalten die Angeklagten mehr als 368.000 Euro zurück. Hintergrund waren unter anderem niedrigere beziehungsweise nicht ausreichend belegte Schadensforderungen. An der strafrechtlichen Anklage änderte die Entscheidung nichts.
Daneben mussten die acht Männer bei ihrer Entlassung aus der Untersuchungshaft jeweils eine persönliche Kaution von 12.000 Euro hinterlegen, die insbesondere ihr Erscheinen bei einem späteren Gerichtsverfahren absichern sollte. Diese persönliche Kaution und die deutlich höhere Sicherheitsleistung für mögliche finanzielle Ansprüche sind voneinander zu unterscheiden.
Die Männer weisen den Vorwurf zurück, das Feuer verursacht zu haben. Ihre Verteidigung vertritt die Auffassung, dass die Ermittlungsakten keine eindeutigen Beweise für eine strafrechtliche Verantwortung enthielten und es entlastende Anhaltspunkte gebe. Die Staatsanwaltschaft bewertet die Beweislage dagegen anders und hält an ihrer Anklage fest. Welche Version sich vor Gericht belegen lässt, wird damit erst in der für Mai 2028 vorgesehenen Hauptverhandlung geklärt. Bis dahin gilt für alle acht Männer die Unschuldsvermutung.
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