
Ochtrup. Ein 32-jähriger Mann aus Niedersachsen wurde bei einer Zollkontrolle auf der B 54 bei Ochtrup gestoppt. Gemeinsam mit der Kreispolizeibehörde Steinfurt und der Bundespolizei stellte das Hauptzollamt Münster fest, dass sein Fahrzeug aus Großbritannien weder verzollt noch versteuert war. Der vermeintliche Gebrauchtwagen-Schnäppchenpreis von 10.000 Euro entpuppte sich für den Fahrer damit als teure Fehlinvestition.
Bei der Kontrolle legte der Fahrer zwar einen Kaufvertrag vor, doch die notwendigen Abgaben waren nicht entrichtet. Für den Wagen hätte eine Einfuhrumsatzsteuer sowie Zollgebühren fällig werden müssen. Insgesamt belief sich die Summe auf 3.090 Euro. Diese konnte der Mann noch während der Kontrolle begleichen. Seine Fahrt durfte er anschließend fortsetzen – ganz ohne Folgen blieb die Sache jedoch nicht.
Das Hauptzollamt Münster leitete gegen den Autokäufer ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung ein. Solche Verfahren enden in der Regel mit einer empfindlichen Geldstrafe. Damit hat sich das vermeintliche Schnäppchen aus Großbritannien für den Fahrer nicht nur finanziell, sondern auch rechtlich als schwerwiegender Fehler erwiesen.
Regelmäßig führt das Hauptzollamt Münster zusammen mit Polizei und Bundespolizei Kontrollen im Grenzgebiet durch. Ziel ist es, Steuerhinterziehung, Schmuggel und weitere Delikte frühzeitig aufzudecken. Gerade bei Fahrzeugkäufen im Ausland ist besondere Vorsicht geboten. Viele Käufer unterschätzen die zusätzlichen Kosten für Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren.
Wer Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland bringt, muss sich über die geltenden Zoll- und Steuerregelungen informieren. Neben der Einfuhrumsatzsteuer können auch Zollabgaben anfallen. Fehlende Zahlungen führen nicht nur zu hohen Nachforderungen, sondern auch zu strafrechtlichen Konsequenzen. Das Beispiel aus Münster zeigt, dass eine Zollkontrolle schnell teuer werden kann.