Streit ums Elterngeld: Was Familien ab 2027 drohen könnte

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Der Bundeshaushalt 2027 bringt für Familien mehrere finanzielle Veränderungen zusammen. Während das Kindergeld steigen soll, plant die Bundesregierung Einsparungen beim Elterngeld und beim Wohngeld. Besonders die geplante Reform des Elterngeldes sorgt innerhalb der Regierungskoalition für Diskussionen. Die SPD-Frauen wenden sich gegen Einschnitte bei der Bezugsdauer und fordern stattdessen eine vierwöchige Familienstartzeit mit vollem Lohnausgleich für den zweiten Elternteil nach der Geburt.

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Fest steht bislang vor allem der finanzielle Rahmen. Im Haushaltsentwurf für 2027 sind für gesetzliche Familienleistungen rund 11,96 Milliarden Euro vorgesehen. Im laufenden Jahr sind es rund 13,01 Milliarden Euro. Beim Elterngeld 2027 soll der Ansatz von 7,51 Milliarden Euro auf etwa 7,07 Milliarden Euro sinken. Der Haushaltsentwurf ist allerdings noch nicht beschlossen. Nach der ersten Beratung im Bundestag liegt er zur weiteren Beratung beim Haushaltsausschuss. Die endgültige Verabschiedung ist für Ende November vorgesehen.

Elterngeld soll von 14 auf zwölf Monate verkürzt werden

Parallel zum Haushalt arbeitet das Bundesfamilienministerium an einer Reform des Elterngeldes. Offiziell bestätigt ist, dass die Bundesregierung die bisher mögliche gemeinsame Bezugsdauer des Basiselterngeldes von 14 auf zwölf Monate reduzieren will. Zugleich sollen die Leistungssätze angehoben und die Aufteilung zwischen den Eltern stärker auf eine partnerschaftliche Nutzung ausgerichtet werden. Der entsprechende Gesetzentwurf befindet sich noch im Abstimmungsverfahren innerhalb der Bundesregierung. Änderungen sind deshalb weiterhin möglich.

Nach bisherigem Recht können Eltern grundsätzlich bis zu 14 Monate Basiselterngeld untereinander aufteilen, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen. Ein Elternteil kann dabei höchstens zwölf Monate erhalten. Die Bundesregierung verfolgt nun das Ziel, mehr Monate verbindlich beiden Elternteilen zuzuordnen. Familienministerin Karin Prien hat zugleich angekündigt, das Elterngeld einfacher und stärker digital nutzbar zu machen. Auch der hohe Verwaltungsaufwand soll sinken. Die Bundesregierung verweist darauf, dass das Elterngeld mit rund sieben Milliarden Euro weiterhin der größte einzelne Ausgabeposten im Familienetat wäre.

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SPD-Frauen fordern vier Wochen Familienstartzeit

Innerhalb der SPD gibt es Widerstand gegen eine Verkürzung der Bezugsdauer. Die SPD-Frauen forderten am Montag als Alternative eine vierwöchige Familienstartzeit. Väter beziehungsweise andere zweite Elternteile sollen demnach direkt nach der Geburt vier Wochen von der Arbeit freigestellt werden und in dieser Zeit ihren Lohn vollständig weiter erhalten. Damit soll die Betreuung unmittelbar nach der Geburt stärker auf beide Eltern verteilt werden.

Die Forderung geht über frühere Beschlüsse der SPD hinaus. Die SPD hatte bislang insbesondere eine mindestens zweiwöchige umlagefinanzierte Freistellung bei voller Lohnfortzahlung verlangt. Auch die SPD-Bundestagsfraktion hatte die Bundesregierung im Sommer aufgefordert, eine Familienstartzeit einzuführen. Ihr familienpolitischer Berichterstatter Felix Döring hatte sich zugleich gegen eine pauschale Verschlechterung für Familien ausgesprochen und vorgeschlagen, Einsparungen stärker bei besonders hohen Elterngeldansprüchen anzusetzen.

Hinter der Debatte steht auch europäisches Recht. Eine EU-Richtlinie sieht für Väter beziehungsweise gleichgestellte zweite Elternteile rund um die Geburt mindestens zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub vor. Diese Mindeststandards sollen eine gleichmäßigere Verteilung der Sorgearbeit fördern. Eine vierwöchige deutsche Familienstartzeit würde deutlich darüber hinausgehen.

Wohngeld soll sinken, Kindergeld dagegen steigen

Auch beim Wohngeld plant die Bundesregierung Einsparungen ab dem 1. Januar 2027. Das Kabinett hat bereits einen Gesetzentwurf beschlossen. Vorgesehen ist unter anderem, die eigentlich anstehende reguläre Erhöhung des Wohngeldes auszusetzen, die Heizkostenkomponente zu halbieren und die Berechnungsformel zu verändern. Gleichzeitig sollen die Verfahren einfacher werden. Nach Berechnungen im Auftrag der Bundesregierung könnten langfristig rund 238.000 Haushalte ihren Wohngeldanspruch vollständig verlieren. Haushalte mit besonders niedrigen Einkommen sollen von den Änderungen vergleichsweise weniger stark betroffen sein.

Laufende Wohngeldbescheide sollen nicht rückwirkend geändert werden. Die neuen Regeln würden damit in vielen Fällen erst bei einem Folgeantrag greifen. Auch dieses Gesetz muss noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen.

Beim Kindergeld ist die Richtung dagegen eine andere. Nach dem vom Kabinett beschlossenen Entwurf zur Einkommensteuerreform soll es 2027 von derzeit 259 Euro auf 267 Euro pro Kind und Monat steigen. Für 2028 sind 272 Euro vorgesehen. Zusätzlich soll die Auszahlung nach einer Geburt schrittweise ohne eigenen Antrag möglich werden. Zunächst soll dies im Frühjahr 2027 für weitere Kinder von Familien gelten, die bereits Kindergeld beziehen. Später im Jahr soll das Verfahren auch auf erste Kinder ausgeweitet werden.

Für Familien zählt am Ende das Zusammenspiel der Reformen

Die Auswirkungen des Bundeshaushalts 2027 lassen sich deshalb nicht auf eine einzelne Leistung reduzieren. Familien mit kleinen Kindern könnten einerseits von einem höheren Kindergeld und vereinfachten Verfahren profitieren. Andererseits könnten eine kürzere Elterngeldbezugsdauer und Änderungen beim Wohngeld finanzielle Lücken erzeugen. Besonders relevant wäre eine Verkürzung für Familien, in denen ein Elternteil bislang einen großen Teil der zwölf möglichen Monate übernimmt.

Hinzu kommt die Frage der Kinderbetreuung. Der bundesweite Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz beginnt grundsätzlich mit dem vollendeten ersten Lebensjahr. Wenn ein Elternteil künftig höchstens deutlich kürzer Elterngeld beziehen könnte, könnte zwischen dem Ende des Leistungsbezugs und dem Beginn einer regulären Betreuung eine finanzielle und organisatorische Lücke entstehen. Genau an diesem Punkt setzt die Kritik aus der SPD an.

Noch sind jedoch wesentliche Details nicht endgültig entschieden. Der Bundeshaushalt befindet sich im parlamentarischen Verfahren, ebenso stehen bei der Elterngeldreform weitere Entscheidungen aus. Sicher ist bislang: Die Bundesregierung will den Familienetat konsolidieren, zugleich Kindergeld und einzelne steuerliche Entlastungen erhöhen. Ob die Kürzungen beim Elterngeld in der bisher geplanten Form Bestand haben und ob eine Familienstartzeit Teil eines Kompromisses wird, entscheidet sich in den kommenden Monaten.

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