
Dülmen. Nach einem gewaltsamen Überfall auf einen 62-jährigen Mann aus Dülmen hat das Landgericht Essen zwei Angeklagte zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die XII. Große Strafkammer sprach die Männer des versuchten besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig.
Die Tat ereignete sich im Bereich des Dülmener Sees. Nach den Feststellungen des Gerichts hatten die beiden Männer ihr Opfer nach einem Casinobesuch verfolgt. Der 62-Jährige führte zu diesem Zeitpunkt rund 30.000 Euro Bargeld mit sich – eine Summe, von der die Täter offenbar wussten.
Am Ferienpark in Seenähe gaben sich die 36 und 24 Jahre alten Männer aus Gelsenkirchen als Polizeibeamte aus. Unter dem Vorwand einer Kontrolle hielten sie den Mann an.
Während einer der Täter das Fahrzeug durchsuchte und das Bargeld entdeckte, griff der andere den 62-Jährigen körperlich an. Nach Überzeugung des Gerichts kam dabei Reizgas zum Einsatz, zudem wurde das Opfer geschlagen. Der Mann erlitt stark blutende Kopfverletzungen.
Trotz der massiven Gewalt gelang es dem 62-Jährigen, sich zu wehren. Die Täter flohen schließlich ohne Beute vom Tatort. Das Gericht wertete die Tat daher als Versuch.
Das Landgericht verhängte Freiheitsstrafen von vier Jahren und sechs Monaten sowie drei Jahren gegen die Angeklagten. Beide Männer zeigten sich im Prozess geständig.
Strafmildernd berücksichtigte die Kammer unter anderem eine Zahlung von 4.000 Euro an das Opfer sowie eine ausgesprochene Entschuldigung. Solche Wiedergutmachungsbemühungen können nach den gesetzlichen Vorgaben bei der Strafzumessung berücksichtigt werden.
Ob das Urteil bereits rechtskräftig ist, geht aus den bislang bekannten Informationen nicht hervor. Gegen Urteile einer Strafkammer am Landgericht ist grundsätzlich Revision möglich.
Ein besonders schwerer Raub liegt vor, wenn erschwerende Umstände hinzukommen, etwa der Einsatz gefährlicher Mittel oder erhebliche Gewalt. Wird die geplante Beute – wie in diesem Fall – nicht tatsächlich erlangt, bleibt es beim strafbaren Versuch.
Die im Urteil zusätzlich festgestellte gefährliche Körperverletzung wiegt ebenfalls schwer. Sie kommt regelmäßig in Betracht, wenn bei einer Tat Hilfsmittel wie Reizgas eingesetzt oder erhebliche Verletzungen verursacht werden.
Die Bezeichnung „Tateinheit“ bedeutet, dass mehrere Straftatbestände durch eine einzige Handlung verwirklicht wurden. In solchen Fällen orientiert sich das Strafmaß an dem Delikt mit dem höchsten Strafrahmen.
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