
Coesfeld/Köln. Rund 500 vollziehbar ausreisepflichtige Menschen in Köln standen auf einer Liste der Zentralen Ausländerbehörde in Coesfeld. Die Behörde bot der Stadt Unterstützung bei der Beschaffung fehlender Rückreisedokumente an. Die Kölner Ausländerbehörde nahm dieses Angebot jedoch nicht in Anspruch. Der Vorgang stammt aus dem Jahr 2024 und sorgt jetzt für politische Diskussionen. Die Stadt Köln lässt die Abläufe inzwischen überprüfen.
Ausgangspunkt war eine Auswertung zu ausreisepflichtigen Menschen aus Westbalkanstaaten, denen unter anderem notwendige Reisedokumente fehlten. Nach den inzwischen bekannt gewordenen Unterlagen umfasste die für Köln zusammengestellte Liste rund 500 Personen. Die Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld bot der Kölner Ausländerbehörde im November 2024 an, bei diesen Fällen die Beschaffung entsprechender Dokumente zu übernehmen. Dass Köln diese Unterstützung des Landes nicht in Anspruch nahm, bestätigte die Coesfelder Behörde gegenüber dem WDR.
Die ZAB Coesfeld hat dabei eine besondere Aufgabe in Nordrhein-Westfalen. Sie ist landesweit für die Beschaffung von Passersatzpapieren für Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien zuständig. Heimreisedokumente werden sowohl für freiwillige Ausreisen als auch für die Durchführung von Abschiebungen benötigt.
Mehr Details zur damaligen Entscheidung gehen aus internen E-Mails hervor, die dem Kölner Stadt-Anzeiger vorliegen. Demnach antwortete die zuständige Stelle in Köln wenige Tage nach dem Angebot aus Coesfeld, dass für die genannten Personen keine Passersatzpapiere benötigt würden. Ein Teil der Betroffenen sei bereits seit längerer Zeit geduldet gewesen. Die Stadt setzte demnach darauf, gemeinsam mit sozialpädagogischer Unterstützung zu prüfen, ob für diese Menschen eine längerfristige Bleibeperspektive und eine Aufenthaltserlaubnis erreicht werden könnten.
Das NRW-Fluchtministerium erklärte gegenüber dem WDR grundsätzlich, dass bestehende Bleiberechtsregelungen von entsprechend integrierten Menschen rechtskonform genutzt werden können. Ob eine Kommune die Hilfe einer Zentralen Ausländerbehörde in Anspruch nimmt, liegt nach Angaben des Ministeriums in der Verantwortung der jeweiligen Kommune.
Die Zahl von rund 500 Fällen sorgt für Aufmerksamkeit. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass 500 unmittelbar bevorstehende Abschiebungen von der Stadt Köln gestoppt wurden. Belegt ist zunächst, dass die Personen auf der Liste als vollziehbar ausreisepflichtig geführt wurden und bei den Fällen unter anderem notwendige Reisedokumente fehlten. Coesfeld bot an, bei deren Beschaffung zu helfen. Dieses konkrete Angebot nutzte Köln nicht.
Ob alle Betroffenen anschließend tatsächlich hätten abgeschoben werden können, ist eine andere Frage. Abschiebungen setzen weitere rechtliche und tatsächliche Voraussetzungen voraus, die in jedem einzelnen Fall geprüft werden müssen. Auch der Kreis Coesfeld weist grundsätzlich darauf hin, dass die Beschaffung von Passersatzpapieren Teil eines größeren Rückführungsverfahrens ist. Deshalb wäre die Formulierung, Köln habe „500 Abschiebungen abgelehnt“, zu pauschal.
Nach Bekanntwerden der Vorgänge beschäftigt sich inzwischen auch die Kölner Stadtspitze mit dem Fall. Die Stadt bestätigte am Freitag, 7. August 2026, dass die Vorwürfe und damaligen Entscheidungen überprüft werden. Oberbürgermeister Torsten Burmester hat nach den vorliegenden Informationen Stadtdirektorin und Rechtsdezernentin Dörte Diemert mit der Untersuchung beauftragt. Wegen der großen Zahl der zu prüfenden Fälle ist allerdings nicht mit einer sofortigen abschließenden Bewertung zu rechnen.
Damit ist bislang auch offen, wie viele Menschen von der damaligen Liste Köln inzwischen tatsächlich verlassen haben. Ebenso lässt sich derzeit nicht belastbar sagen, in wie vielen der rund 500 Fälle eine Abschiebung nach Beschaffung der notwendigen Dokumente tatsächlich möglich gewesen wäre.
Der Umgang der Kölner Ausländerbehörde mit der sogenannten Coesfelder Liste dürfte zudem die Kommunalpolitik beschäftigen. Für Montag, 10. August, ist eine reguläre Sitzung des Kölner Hauptausschusses vorgesehen. Dort soll der Vorgang politisch thematisiert werden. Im Mittelpunkt steht dabei nicht nur die Entscheidung aus dem Jahr 2024. Es geht auch um die Frage, nach welchen Kriterien die Stadt zwischen Rückführung und möglichen Bleibeperspektiven entschieden hat und wie die einzelnen Fälle kontrolliert wurden.
Fest steht bislang: Die ZAB Coesfeld bot Köln bei rund 500 vollziehbar ausreisepflichtigen Menschen Unterstützung bei der Beschaffung von Rückreisedokumenten an. Köln nahm diese Hilfe nicht in Anspruch. Ob und welche Konsequenzen daraus folgen, soll nun die laufende Überprüfung zeigen.






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