Im idyllischen Kreuzviertel von Münster kam es zu einem Konflikt zwischen den Anwohnern und dem Ordnungsamt. Die Behörde stufte die auf den Gehwegen aufgestellten Blumenkübel als verkehrsunfähig und ungenehmigt ein. Die Initiative „Verkehrswende im Kreuzviertel“ hatte Blumenkübel am Straßenrand platziert, um gegen das Parken auf dem Gehweg zu demonstrieren.
Das Ordnungsamt von Münster erklärte, dass die Blumenkübel weder verkehrssicher noch genehmigt seien. Die auf dem Gehweg platzierten Kübel stellen demnach ein Risiko für Fußgänger dar und entsprechen nicht den städtischen Vorschriften.
Eine Genehmigung für das Aufstellen von Blumenkübeln erfordert mehrere Kriterien: Sie müssen im Dunkeln erkennbar sein, dürfen keine scharfkantigen Ecken aufweisen und müssen die Verkehrssicherheit gewährleisten. Diese Anforderungen sollen sicherstellen, dass die Blumenkübel keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen.
Anwohner, die Blumenkübel aufstellen, müssen sich verpflichten, mögliche Schadensersatzansprüche Dritter privat zu regulieren. Dies bedeutet, dass sie im Falle eines Unfalls, der durch die Kübel verursacht wird, persönlich haftbar gemacht werden können.
Die Akteure aus dem Kreuzviertel haben beschlossen, die bestehenden Blumenkübel am kommenden Freitag zu entfernen. Zudem planen sie, eine offizielle Genehmigung für das Aufstellen neuer, den Vorschriften entsprechender Kübel zu beantragen. Diese Initiative zeigt das Engagement der Gemeinschaft, das Viertel zu verschönern und gleichzeitig die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen.