Das Oberverwaltungsgericht in Münster, Nordrhein-Westfalen, ist derzeit Schauplatz einer bedeutenden juristischen Auseinandersetzung. Hier klagt die AfD gegen ihre Einstufung als extremistischer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz. Dieses Verfahren zieht bundesweit Aufmerksamkeit auf sich.
Das Gericht in Münster hat eine klare Entscheidung getroffen. Alle rund 470 Beweisanträge der AfD wurden abgewiesen. Die Begründung: Viele der Anträge sind unerheblich oder dienen der Ausforschung des Verfassungsschutzes.
Die Beweisanträge der AfD stellten einen zentralen Punkt in der Verhandlung dar. Doch das Gericht befand, dass diese nicht zur Klärung des Sachverhalts beitragen würden. Die Entscheidung basiert somit auf der Bewertung der Relevanz und Zulässigkeit der Anträge.
Das Verfahren in Münster ist nicht der Anfang der juristischen Auseinandersetzung. Bereits in erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln der Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz zugestimmt. Dieses Urteil bildet die Grundlage für die weiteren Gerichtsverhandlungen.
Die juristische Auseinandersetzung ist noch nicht abgeschlossen. Die nächste Sitzung des Oberverwaltungsgerichts ist für den 6. Mai angesetzt. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Verfahren weiterentwickeln wird.