Eine Frau wurde vom Amtsgericht Osnabrück wegen rassistischer Beleidigung und Ohrfeige eines Zwölfjährigen verurteilt. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Zusätzlich muss die Angeklagte 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die Tat ereignete sich auf einem Sportplatz nach einem Streit zwischen ihrem Sohn und anderen Kindern.
Neben der rassistischen Beleidigung und der Ohrfeige des Zwölfjährigen wurde die Frau auch wegen eines Angriffs auf die Lehrerin ihres Sohnes verurteilt. Die Lehrerin wurde dabei mit Limonade überschüttet. Diese weiteren Taten führten zu Verurteilungen wegen Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung, Bedrohung und Volksverhetzung.
Zum Zeitpunkt der Taten litt die Frau an einer psychischen Erkrankung, was ihre verminderte Schuldfähigkeit erklärt. Aufgrund ihrer Schwangerschaft nahm sie keine Psychopharmaka ein, was ihr Verhalten zusätzlich beeinflusste. Diese Faktoren wurden im Urteil berücksichtigt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Der Ehemann der Angeklagten berichtete von ihrem aufbrausenden Verhalten und ihren Stimmungsschwankungen. Diese Aussagen wurden vor Gericht berücksichtigt und gaben Einblicke in das volatile Verhalten der Angeklagten. Darüber hinaus sind zwei weitere Strafverfahren wegen Beleidigung vor den Amtsgerichten in Ibbenbüren und Tecklenburg anhängig. Diese Verfahren betreffen Vorfälle auf einem Sportplatz, wo es nach einem Streit zwischen ihrem Sohn und anderen Kindern zu weiteren Auseinandersetzungen kam.
Auf dem Sportplatz schlug die Frau einen Zwölfjährigen mit der flachen Hand und beleidigte ihn rassistisch. Dieser Vorfall trug erheblich zu den Verurteilungen bei und zeigt ein Muster aggressiven und diskriminierenden Verhaltens. Die aggressive Reaktion der Frau auf den Streit zwischen den Kindern führte zu einer Eskalation, die rechtliche Konsequenzen nach sich zog.
Nach den Vorfällen bat die Angeklagte um Entschuldigung bei der Lehrerin und dem Jugendlichen. Diese Entschuldigung zeigt Reue und das Bewusstsein für das Fehlverhalten. Sie befindet sich inzwischen in stationärer Behandlung in einer psychiatrischen Klinik. Dort wird sie medikamentös eingestellt, und ihre regelmäßige Medikamenteneinnahme wird überwacht. Diese Behandlung soll helfen, ihre psychische Gesundheit zu stabilisieren und zukünftiges Fehlverhalten zu verhindern.