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Übergangsgeld für Ex-Minister: Regelungen und Höhe der Zahlungen

Pension Ex Minister: Erfahren Sie alles über die finanziellen Regelungen für ehemalige Minister, von Übergangsgeld bis zur Altersabsicherung.
Foto: Claus Kuhn

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Wie viel Pension erhalten Ex-Minister? Mit dem überraschenden Aus der Ampelkoalition rückt nicht nur die politische Landschaft in den Fokus, sondern auch die finanzielle Zukunft der scheidenden Minister. Wenn eine Regierung endet, stellen sich viele die Frage, wie es für die ehemaligen Spitzenpolitiker finanziell weitergeht. In Deutschland gibt es klare Regelungen, die den Übergang vom Ministeramt zurück ins Berufsleben erleichtern sollen: das sogenannte Übergangsgeld für Ex-Minister. Diese Zahlungen sind durch das Bundesministergesetz festgelegt und sichern Ex-Ministerinnen und Ex-Minister in der Übergangszeit ab.

Ehemalige Minister haben nach ihrem Ausscheiden Anspruch auf ein sogenanntes Übergangsgeld. Die genaue Höhe und Dauer dieser Zahlung sind im Bundesministergesetz (Paragraf 14) festgelegt und sollen den Übergang ins Berufsleben erleichtern. Bereits nach einem einzigen Tag im Amt steht Ex-Ministern das Übergangsgeld zu, das monatlich im Voraus gezahlt wird.

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Wie sich das Übergangsgeld für Ex-Minister berechnet

Für jeden Monat im Amt erhalten Ex-Minister einen Monat Übergangsgeld. Die Mindestdauer liegt bei sechs Monaten, maximal jedoch bei zwei Jahren. Die ersten drei Monate erhalten sie die vollen Bezüge in Höhe ihres Ministergehalts. Danach sinkt die Auszahlung auf die Hälfte. Ab dem zweiten Monat werden dabei private Einkünfte angerechnet, das heißt, Einkommen aus neuen Tätigkeiten wird mit dem Übergangsgeld verrechnet. Damit sollen mögliche Doppelzahlungen begrenzt werden.

Höhe der Zahlungen und Einkommensgrenze für Ex-Minister

Aktuell liegt das monatliche Gehalt eines Bundesministers bei 17.990 Euro (ohne Zuschläge). Durch das Übergangsgeld könnten Minister, die mindestens zwei Jahre im Amt waren, bis zu etwa 234.000 Euro nach ihrem Ausscheiden erhalten. Dieser Betrag wird jedoch durch private Einkommen gekürzt, wenn die ehemalige Tätigkeit durch eine neue ersetzt wird.

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Pension und Ruhegehalt für langjährig tätige Ex-Minister

Für ehemalige Minister, die mindestens vier Jahre im Amt waren, besteht zusätzlich Anspruch auf ein Ruhegehalt, sobald sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Diese beträgt 67 Jahre, doch in speziellen Fällen kann das Ruhegehalt bereits ab 60 Jahren bezogen werden. Die Höhe des Ruhegehalts beträgt zu Beginn 4.990 Euro monatlich und erhöht sich mit jedem weiteren Amtsjahr um 430 Euro. Der Maximalbetrag liegt derzeit bei 12.908 Euro pro Monat.

Diskussion über die finanzielle Unterstützung für Ex-Minister

Die Übergangs- und Ruhegeldregelungen für Ex-Minister sind oft Gegenstand öffentlicher Diskussion. Die Zahlungen sollen den ehemaligen Amtsträgern eine finanzielle Stabilität während des Übergangs in den Ruhestand oder eine neue Tätigkeit bieten. Gleichzeitig wird kritisiert, dass die Regelungen zu großzügig seien, insbesondere in Fällen, in denen nur eine sehr kurze Amtszeit vorliegt. Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit dieser Zahlungen sorgt daher regelmäßig für Debatten.