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Urteil nach Amokdrohung in Dorsten: Zwei Schülerinnen müssen in den Arrest

Neue Hinweise zum Tod vom Vermissten Münsteraner Udo L. Amokdrohung an der Neuen Schule Dorsten: Wie das Gericht urteilte, warum die Zahlen in NRW steigen und was Schulen nun tun.
Symbolfoto, Foto: Jonas Augustin

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Dorsten. Die Amokdrohung an der Neuen Schule in Dorsten im November 2023 hatte weitreichende Folgen. Rund 750 Schülerinnen und Schüler mussten evakuiert werden, ein Spezialeinsatzkommando durchsuchte das gesamte Schulgebäude. Die Polizei sperrte das Gelände großräumig ab. Die Ermittlungen führten zu zwei damals 15-jährigen Schülerinnen, gegen die im Dezember 2024 Anklage erhoben wurde. Jetzt – knapp zwei Jahre nach dem Vorfall – liegt ein Urteil vor: Beide wurden am 30. Juli 2025 vom Amtsgericht Dorsten zu 120 Sozialstunden verurteilt. Eine der Jugendlichen muss zusätzlich Jugendarrest leisten. Das Motiv blieb bis zuletzt ungeklärt.

Amokdrohung an der Neuen Schule Dorsten: Warum das Urteil milde ausfiel

Der Straftatbestand lautete: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB). Zwar sieht das Gesetz dafür Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor, doch bei Jugendlichen kommt das Jugendgerichtsgesetz zur Anwendung. Ziel ist nicht Strafe, sondern Erziehung. Das Gericht in Dorsten wählte eine Kombination aus Jugendarrest und Sozialstunden – eine Maßnahme mit Signalwirkung, die jedoch nicht lebenslaufbelastend sein soll. Insbesondere bei Ersttätern ist dieses Vorgehen üblich. Eine klassische Haftstrafe wäre nur bei besonders schwerer Schuld oder Wiederholungstat denkbar gewesen.

NRW im Fokus: Mehr Bedrohungen an Schulen

Die Amokdrohung an der Neuen Schule Dorsten steht nicht allein. Laut NRW-Statistik gab es 2024 insgesamt 375 Bedrohungslagen an Schulen – ein Anstieg um 58 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Polizei und Experten sehen mehrere Motive: Mutproben, Überforderung, Aufmerksamkeitsdrang oder der Wunsch, den Unterricht zu stören. Der Fall Dorsten reiht sich damit in eine bundesweite Entwicklung ein. Auch andere Orte – etwa Wilhelmshaven 2023 – meldeten ähnliche Vorfälle.

Prävention auf mehreren Ebenen

Schulen, Polizei und Justiz setzen mittlerweile auf ein umfassendes Maßnahmenpaket. Dazu zählen regelmäßige Alarmübungen, geschulte Lehrkräfte, digitale Notfallpläne und Krisenteams mit Anbindung an die Polizei. Besonders wichtig: Aufklärung über rechtliche Konsequenzen. In vielen Schulen finden inzwischen Workshops durch Jugendstaatsanwälte statt, in denen Schüler der Klassen 8 und 9 über § 126 StGB informiert werden. Auch psychosoziale Prävention spielt eine Rolle – etwa durch Schulsozialarbeit oder anonyme Beratungsangebote.

Ausblick: Abschreckung und Aufarbeitung müssen zusammenwirken

Die Reaktion auf die Amokdrohung an der Neuen Schule Dorsten zeigt einen klaren Trend: Gerichte setzen auf schnelle, spürbare Konsequenzen. Dabei geht es weniger um Strafe im klassischen Sinne, sondern um einen Denkzettel, kombiniert mit praktischer Verantwortungsübernahme. Entscheidend bleibt, dass Schulen nicht nur auf den Ernstfall vorbereitet sind, sondern auch langfristig an einem vertrauensvollen Klima arbeiten. Denn nur so lässt sich der Schulalltag nach einer solchen Bedrohung nachhaltig stabilisieren.

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