Drastische Maßnahme im Kreis Olpe: Alle Wildschweine in ASP-Kernzone sollen getötet werden

Wie milde Winter und die afrikanische Schweinepest zur Wildschweinplage in NRW beitragen und welche Rolle die Jägerschaft spielt. Der Kreis Olpe reagiert drastisch auf die Afrikanische Schweinepest: Alle Wildschweine in der Kernzone sollen getötet werden, um die Seuche einzudämmen.
Foto: ambquinn

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Olpe. Die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest im Kreis Olpe tritt in eine neue Phase ein. Acht Wochen nach dem ersten bestätigten Fall haben die Behörden entschieden, alle Wildschweine in der Kernzone zu töten. Damit soll die weitere Ausbreitung des gefährlichen Tierseuchenerregers verhindert werden.

Entscheidung zur Totalbejagung in der ASP-Kernzone

Bislang war die Jagd in der Kernzone untersagt, um eine Flucht der Tiere in benachbarte Gebiete zu vermeiden. Nun setzt der Kreis Olpe auf eine drastische Maßnahme: Innerhalb des 45 Kilometer langen Schutzzauns, der die Zone vollständig umschließt, sollen sämtliche Wildschweine erlegt werden. Die Behörden versprechen sich davon, das Virus vollständig zu eliminieren und unnötiges Tierleid zu verhindern.

Die Entscheidung folgt auf zahlreiche Funde infizierter Kadaver: Rund 100 tote Wildschweine wurden seit Juni entdeckt, insgesamt wurden 47 ASP-Fälle offiziell bestätigt.

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Verstärkte Suche und technische Unterstützung

Parallel zur Bejagung laufen weitere Maßnahmen. Mit Hilfe von Suchhundestaffeln und Drohnen werden tote Tiere aufgespürt, um ein unkontrolliertes Ausbreiten des Virus zu verhindern. Zudem wurden sogenannte Saufänge aufgestellt, mit denen ganze Rotten in Fanggehege geleitet und dort getötet werden können.

Auch die Bevölkerung ist eingebunden: Wer ein totes Wildschwein entdeckt, muss dies umgehend dem Veterinäramt melden. Der Transport von Tieren oder tierischen Produkten aus der Sperrzone ist streng verboten.

Strenge Regeln in den Sperrzonen

Die Region ist in zwei Sperrzonen eingeteilt:

  • Sperrzone II (Kerngebiet): vollständiger Jagdstopp bis zur jetzigen Entscheidung, nun Totalbejagung.

  • Sperrzone I (Pufferzone): streng kontrollierte Nutzung von Wäldern und Feldern, Einschränkungen für Landwirte, Hundehalter und Jäger.

Diese rechtlichen Vorgaben sollen verhindern, dass das Virus unbemerkt in andere Regionen verschleppt wird.

Auswirkungen auf das Münsterland

Für das Münsterland besteht aktuell keine akute Gefahr. Dennoch reagiert die Stadt Münster mit Vorsichtsmaßnahmen: Jäger müssen alle erlegten oder verendeten Wildschweine auf ASP testen lassen. Dafür werden kostenlose Probenröhrchen bereitgestellt. Auch Entsorgungsstellen für Kadaver wurden eingerichtet.

Die Afrikanische Schweinepest ist für Menschen ungefährlich, für Haus- und Wildschweine jedoch fast immer tödlich. Das größte Risiko liegt in einer unbewussten Verschleppung durch Menschen – etwa über kontaminierte Kleidung, Fahrzeuge oder Lebensmittelreste.

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