
NRW. Die Bundesregierung will künftig die elektronische Fußfessel bei häuslicher Gewalt einführen. Während das neue Gesetz noch in Arbeit ist, zeigt Nordrhein-Westfalen bereits, wie das Modell in der Praxis funktioniert. Seit März 2025 läuft dort ein Pilotprojekt, das Hochrisiko-Täter überwacht und Betroffene schützt.
In Nordrhein-Westfalen tragen aktuell drei Täter eine elektronische Fußfessel. Neun gefährdete Personen sind dadurch zusätzlich mit einem Warngerät ausgestattet. Nähert sich der Täter, schlägt das Gerät Alarm – sowohl bei den Betroffenen selbst als auch bei der Polizei. Die ersten Einsätze erfolgten nach Haftentlassungen im Rahmen der Führungsaufsicht.
Die technische Überwachung läuft rund um die Uhr über die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) in Hessen. Damit ist NRW bundesweit das erste Land, das die elektronische Fußfessel auch im Kontext häuslicher Gewalt aktiv nutzt.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant nun, das Konzept bundesweit auszurollen – orientiert am spanischen Modell. Vorgesehen ist der Einsatz der Fußfessel in Hochrisikofällen für zunächst sechs Monate, mit der Möglichkeit richterlicher Verlängerungen um je drei Monate.
Opfer sollen freiwillig ein Warngerät tragen können. Zudem sollen Familiengerichte die Maßnahme anordnen dürfen. Das Gesetz soll ab 2026 greifen und von weiteren Maßnahmen flankiert werden, darunter verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings und ein verbesserter Zugriff der Gerichte auf das Waffenregister.
Spanien nutzt das System bereits seit 2009. Kern ist das Dual-System: Täter-Fußfessel plus Opfergerät mit Geofencing und Alarmfunktion. Offizielle Statistiken zeigen, dass seit Einführung keine Frau getötet wurde, die unter aktivem telematischem Schutz stand. Derzeit werden rund 4.500 Frauen im Land damit geschützt.
Fachverbände begrüßen den Schritt grundsätzlich, warnen aber vor einer zu eingeschränkten Anwendung. Die Frauenhauskoordinierung (FHK) betont, dass neben technischer Überwachung auch ausreichend Präventionsangebote, Schutzplätze und ein bundesweites Gewalthilfegesetz notwendig sind. Spanien könne nicht eins zu eins auf Deutschland übertragen werden.