
Münster. Ein Prozess wegen Zwangsprostitution hat am Mittwoch (1. Oktober 2025) vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Münster begonnen. Angeklagt sind mehrere Personen aus derselben Familie sowie eine Komplizin. Die Vorwürfe wiegen schwer: Menschenhandel, gewerbsmäßige Zwangsprostitution, Körperverletzung, Bedrohung und Besitz kinderpornografischen Materials.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen zwei Brüder im Alter von 36 und 33 Jahren mit serbisch-kosovarischen Wurzeln. Sie gelten als Hauptbeschuldigte. Mitangeklagt sind ihre Eltern, die den Brüdern laut Anklage Wohnräume für die Taten bereitstellten, sowie eine 37-jährige Deutsch-Tschechin, die als Komplizin gilt. Sie erschien verspätet zum Auftakt und wurde von der Richterin ermahnt.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, junge Frauen im Alter von 17 bis 19 Jahren zur Prostitution gezwungen zu haben. Bis zu zehn Freier pro Tag mussten die Opfer bedienen. Gewaltandrohungen und brutale Übergriffe waren laut Anklage an der Tagesordnung: Schläge, Tritte und das gewaltsame Ziehen an den Haaren gehörten ebenso dazu wie Todesdrohungen gegen die Frauen und deren Angehörige. Zudem wird den Brüdern vorgeworfen, Cannabis an Minderjährige weitergegeben zu haben. In einem Fall steht auch der Vorwurf der versuchten Vergewaltigung im Raum.
Die Taten sollen zwischen Januar 2023 und März 2025 stattgefunden haben. Schauplätze waren Wohnungen in Münster-Hiltrup, Mecklenbeck, Hamm und Sendenhorst sowie ein Hotel am Albersloher Weg. Auch in privaten Fahrzeugen und bei Freiern zu Hause kam es zu Zwangskontakten. Die Einnahmen nutzten die Angeklagten, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und Autos zu finanzieren.
Der Prozess wegen Zwangsprostitution in Münster fällt unter die Straftatbestände des Menschenhandels (§ 232 StGB) und der gewerbsmäßigen Zwangsprostitution (§ 232a StGB). In ähnlichen Verfahren in NRW wurden Freiheitsstrafen von fünf bis zwölf Jahren verhängt. Besonders schwerwiegend ist, dass in diesem Fall sehr junge Frauen betroffen waren. Auch die Rolle der Eltern könnte strafverschärfend wirken, da sie durch die Bereitstellung von Wohnungen Mitwisserschaft geleistet haben sollen.
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Zum Auftakt wurden zwölf Anklagepunkte verlesen. Eine Einlassung der Angeklagten blieb weitgehend aus, lediglich die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige wurde eingeräumt. Die Verhandlung wird am 8. Oktober fortgesetzt.