Neues Parkverbot in der Altstadt sorgt für Missverständnisse

Neues Parkverbot in der Altstadt sorgt für Missverständnisse
Foto: Willy the Wizard/ unsplash

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Seit dem 22. September 2025 gilt in der Münsteraner Altstadt eine neue Parkregelung. Betroffen sind die Straßen Drubbel, Roggenmarkt, Spiekerhof und Bogenstraße. Dort wurden Hinweisschilder mit der Aufschrift „Achtung Parkordnung geändert“ sowie neue Parkverbotszonen aufgestellt. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt zu erhöhen und schrittweise Parkplätze abzubauen.

Verwirrung durch zusätzliche Hinweise

Am Spiekerhof und an der Bogenstraße kam es in den ersten Tagen nach Einführung der Maßnahme zu Problemen. Am 2. und 3. Oktober 2025 galten dort nämlich zusätzliche temporäre Parkverbote. Einerseits wegen des Münsterland Giros, andererseits wegen Dacharbeiten an der Bogenstraße. Viele Autofahrer schlossen daraus, dass die Regelung nur für diese beiden Tage gelte.

Die Folge zeigte sich am darauffolgenden Wochenende: Sowohl am Spiekerhof als auch an der Bogenstraße waren die Straßenränder komplett zugeparkt. Gegenüber der Redaktion äußerten Autofahrer, dass sie die Vielzahl an Schildern nicht verstehen konnten.

Ziel der neuen Parkregelung

Die Stadt Münster verfolgt mit der Maßnahme ein klares Ziel. Durch den Wegfall von Parkplätzen soll die Altstadt autoärmer werden. Damit will die Verwaltung die Innenstadt attraktiver gestalten, Aufenthaltsqualität schaffen und mehr Raum für Grünflächen sowie Sitzgelegenheiten eröffnen. Offiziell spricht die Stadt von einer „eindeutigen“ Beschilderung und davon, dass die Regelung „gut angenommen“ werde – auch wenn es vor Ort anfangs zu Missverständnissen kam.

Reduzierung von Parkplätzen

Insgesamt entfallen mit der neuen Parkordnung 23 bewirtschaftete Parkplätze, wodurch der Stadt auch entsprechende Gebührenerlöse wegfallen. Zuständig für die Umsetzung ist das Amt für Mobilität und Tiefbau. Nach einer Gewöhnungsphase will die Stadt prüfen, ob die Regelung mit den tatsächlichen Bedarfen der Anlieger und Besucher übereinstimmt.

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Ausnahmen für Sonderbedarfe

Trotz des neuen Parkverbots bleiben Ausnahmen bestehen. Stellplätze für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen bleiben weiterhin vorgesehen. Ebenso gibt es Regelungen für Kurzhaltebereiche und Sonderbedarfe wie Lieferverkehre oder Pflegedienste. Damit soll gewährleistet werden, dass notwendige Fahrten in der Altstadt weiterhin möglich sind.

Verbindung zum Münsterland Giro

Die Einführung der neuen Parkordnung fiel zeitlich mit dem Münsterland Giro zusammen, der am 3. Oktober 2025 stattfand. An diesem Tag gab es in der Innenstadt zusätzliche Vollsperrungen und ein absolutes Halt- und Parkverbot von etwa 6 bis 20 Uhr. Nach dem Ende des Rennens griffen wieder die neuen festen Schilder der Altstadtregelung.

Teil des Parkraumkonzepts

Das neue Parkverbot ist Teil des umfassenden Parkraumkonzepts der Stadt Münster. Dieses verfolgt das Ziel, die Altstadt autoärmer zu gestalten und die Innenstadt für Besucherinnen und Besucher attraktiver zu machen. Neben dem Abbau von Parkplätzen gehören auch flankierende Angebote dazu. So verweist die Stadt unter anderem auf Park-and-Ride-Möglichkeiten wie am Coesfelder Kreuz, die insbesondere an Samstagen genutzt werden können.

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