Savannah-Katze „Muffin“: OVG Münster stoppt Haltung – trotz Trend um Justin Bieber

Das OVG Münster stoppt die Haltung der Savannah-Katze Muffin in Kleve. Trotz des Promi-Trends um Justin Bieber bleibt das exotische Tier verboten.
Symbolfoto: Akin Cakiner

Teilen:

Münster. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat ein deutliches Urteil gefällt: Die Savannah-Katze „Muffin“ darf in Kleve nicht weiter als Haustier gehalten werden. Damit scheiterte der Versuch ihrer Besitzer, das Haltungsverbot aufzuheben. Die Katze gehört zur seltenen F1-Generation – einer direkten Kreuzung aus der afrikanischen Wildkatze Serval und einer Hauskatze. Nach Einschätzung des Gerichts ist die Haltung eines solchen Tieres in einem Wohngebiet nicht erlaubt, weil es sich nicht um eine „übliche Kleintierhaltung“ handelt.

Justin Bieber und der Hype um die Savannah-Katze

Hinter dem Fall steckt auch ein gesellschaftliches Phänomen: die steigende Nachfrage nach exotischen Haustieren, ausgelöst durch Prominente. Weltstar Justin Bieber sorgte 2019 für Schlagzeilen, als er sich zwei Savannah-Katzen der Generation F1 kaufte – für rund 35.000 US-Dollar. Die Tiere, „Tuna“ und „Sushi“, erregten in sozialen Medien weltweit Aufmerksamkeit und lösten einen regelrechten Trend aus. Zahlreiche Fans zeigten Interesse an der Rasse, die wegen ihrer Wildkatzen-Gene als besonders elegant, agil und exotisch gilt.

Auch im Fall in Kleve versuchten die Halter, dieses Argument vor Gericht geltend zu machen. Die Popularität der Rasse, befeuert durch Prominente wie Justin Bieber, zeige, dass Savannah-Katzen längst zu begehrten Haustieren geworden seien. Das OVG Münster wies diese Argumentation jedoch klar zurück: Eine gestiegene Nachfrage bedeute nicht, dass eine solche Haltung im Wohngebiet „üblich“ oder gesellschaftlich akzeptabel sei. Entscheidend sei, ob eine Tierhaltung gefahrlos und im Rahmen normaler Freizeitnutzung möglich ist – was bei der F1-Savannah-Katze nicht zutreffe.

Gericht: Haltung von Muffin gefährdet Sicherheit und Ordnung

Laut Gutachten des Landesamts für Natur, Umwelt und Klima (LANUV NRW) stellen F1-Savannah-Katzen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar. Sie sind deutlich größer und kräftiger als gewöhnliche Hauskatzen, können unvorhersehbares Verhalten zeigen und benötigen speziell gesicherte Gehege. Im Fall der Savannah-Katze „Muffin“ kam hinzu, dass die Haltung in einem normalen Wohngebiet stattfand – also ohne die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen, die für Wildtierhybride vorgeschrieben sind.

Das Gericht stellte klar, dass Kleintierhaltung in Wohngebieten nur erlaubt ist, wenn sie ortsüblich, ungefährlich und dem Charakter des Wohnens entspricht. Eine Kreuzung aus Serval und Hauskatze falle nicht unter diese Regel. Zudem verwiesen die Richter darauf, dass in mehreren anderen Bundesländern Savannah-Katzen bereits auf den Listen gefährlicher Tiere stehen – ein weiteres Indiz für das Risiko.

Unterstütze ms-aktuell.de

Du liest unsere Nachrichten kostenlos und unabhängig. Hilf mit einem Beitrag deiner Wahl.

Mit PayPal unterstützen

Unanfechtbares Urteil mit Signalwirkung

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster ist endgültig und nicht anfechtbar. Damit bleibt das Haltungsverbot für die Savannah-Katze Muffin bestehen. Das Urteil gilt als richtungsweisend für ähnliche Fälle, denn es zeigt, dass die Promi-Begeisterung für exotische Haustiere keine rechtliche Grundlage für deren private Haltung schafft.

Teilen:

Münster Map
Zum Aktivieren tippen
Route anzeigen

Mehr Beiträge: