Bürgerentscheid zu Straßennamen in Münster-Mitte: Entscheidung steht bevor

: Das Bürgerbegehren für den Erhalt von fünf Straßennamen in Münster-Mitte ist zulässig. Über das weitere Vorgehen entscheidet die Bezirksvertretung am 11. November.
Foto: Stadt Münster

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Münster. Am Dienstag, 11. November 2025, steht in der Bezirksvertretung Münster-Mitte eine richtungsweisende Entscheidung an: Das Gremium berät über das Bürgerbegehren „Erhaltet historische Straßennamen in Münster“. Davon hängt ab, ob es 2026 zu einem Bürgerentscheid über mehrere Straßenumbenennungen im Stadtbezirk kommt.

Die Beschlussvorlage, unterzeichnet von Oberbürgermeister Tilman Fuchs, sieht vor, dass die Bezirksvertretung über die formale Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet. Eine Zustimmung würde bedeuten, dass die Entscheidung über die Straßennamen künftig den Bürgerinnen und Bürgern überlassen wird. Die Stadtverwaltung betont, dass dieser Verwaltungsschritt keine inhaltliche Bewertung der Initiative darstellt.

Streit um fünf umbenannte Straßen mit NS-Bezug

Ausgangspunkt des Konflikts ist ein Beschluss der Bezirksvertretung vom Mai 2025. Damals hatte eine Mehrheit entschieden, fünf Straßen mit problematischer Namenshistorie umzubenennen: die Langemarckstraße, Skagerrakstraße, Admiral-Scheer-Straße, Admiral-Spee-Straße und Otto-Weddigen-Straße. Die Umbenennungen wurden mit der historischen Belastung dieser Namen aus der Zeit des Nationalsozialismus begründet und sollten Münsters Stadtbild stärker an demokratischen und weltoffenen Werten ausrichten.

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Kurz darauf gründete sich die „Bürgerinitiative für Münsters Straßen“, die die Rücknahme der Änderungen fordert. Ihr Ziel ist der Erhalt der bisherigen Straßennamen – verbunden mit dem Vorwurf, die Stadt verdränge mit der Umbenennung Teile der Geschichte. Nach Angaben der Initiative wurden mehr als 6.000 gültige Unterschriften gesammelt und fristgerecht eingereicht, womit die formalen Voraussetzungen für ein Bürgerbegehren erfüllt sind.

Bürgerentscheid wäre bindend

Sollte die Bezirksvertretung dem Bürgerbegehren nicht entsprechen, würde automatisch ein Bürgerentscheid folgen. Dann dürften die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Münster-Mitte darüber abstimmen, ob die alten Straßennamen wieder eingeführt werden sollen oder die neuen Bezeichnungen bestehen bleiben.

Ein solcher Entscheid wäre bindend, wenn die Mehrheit der Abstimmenden zustimmt und zugleich das gesetzlich vorgeschriebene Zustimmungsquorum erreicht wird. In Städten der Größe Münsters liegt dieses bei zehn Prozent der Wahlberechtigten.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass laut § 21 der Hauptsatzung die Bezirksvertretungen grundsätzlich für Benennungen und Umbenennungen zuständig sind – auch dann, wenn der Beschluss zu weiteren Verwaltungsverfahren führt.

Politische Spannung vor der Abstimmung

Oberbürgermeister Tilman Fuchs hatte sich bereits zuvor öffentlich gegen die Initiative ausgesprochen und die erneute Diskussion um die alten Straßennamen kritisiert. Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiative wiederum werfen ihm vor, den Bürgerwillen zu ignorieren.

Wie die Bezirksvertretung am Dienstag entscheiden wird, ist offen. Klar ist jedoch: Das Ergebnis dürfte den Weg für eine der politisch brisantesten Abstimmungen des kommenden Jahres in Münster bereiten.

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