
Sassenberg. Eine Schussabgabe der Polizei in Sassenberg im Kreis Warendorf hat Anfang September 2025 für Aufsehen gesorgt. Bei einem Streit zwischen Nachbarn in der Straße Nieländer zog ein 25-jähriger Mann zwei Messer und verletzte dabei zwei Anwohner. Die Situation eskalierte, als der Mann später auch gegenüber den eintreffenden Polizeikräften bedrohlich auftrat. Ein Beamter gab daraufhin einen Schuss ab und traf den Angreifer im Oberkörper. Der 25-Jährige wurde schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt.
Nach Angaben der Polizei Warendorf und der Staatsanwaltschaft Münster ereignete sich der Vorfall am Freitag, den 5. September 2025, gegen 14:39 Uhr. Neben dem Täter wurden ein 39-jähriger und ein 50-jähriger Nachbar leicht verletzt. Der Fall wurde von einer unabhängigen Ermittlungsgruppe der Polizei Münster untersucht, um ein neutrales Verfahren sicherzustellen.
Die Ermittlungen ergaben, dass ein zunächst verbaler Nachbarschaftsstreit zwischen dem 25-jährigen Kroaten und einem 39-jährigen Anwohner plötzlich eskalierte. Der jüngere Mann griff zu zwei Messern und verletzte zwei Nachbarn. Anschließend flüchtete er zu Fuß, wurde aber kurz darauf in Tatortnähe von der Polizei gestellt.
Trotz mehrfacher Aufforderungen legte der Mann die Messer nicht ab. Laut Ermittlungsbericht bewegte er sich bedrohlich auf die Beamten zu, woraufhin ein Polizist einen Schuss abgab, um eine akute Gefahr für Leib und Leben abzuwehren. Der Täter brach zusammen und wurde umgehend medizinisch versorgt.
Eine Ermittlungskommission der Polizei Münster unter der Leitung von Heiner Olthuis übernahm den Fall. Die Ermittlungen wurden in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Münster geführt.
Nach Abschluss der Untersuchung bewertete die Staatsanwaltschaft Münster die Schussabgabe als rechtmäßig gemäß Polizeigesetz NRW (§ 63 PolG NRW). Die Voraussetzungen für den Gebrauch von Schusswaffen seien erfüllt gewesen, da eine unmittelbare Gefahr für die Beamten bestand und mildere Mittel nicht ausreichten.
Oberstaatsanwalt Dirk Ollech erklärte, dass kein Fehlverhalten seitens der Polizei festgestellt wurde. Damit wurde das Verfahren am 15. Oktober 2025 eingestellt. Der 25-jährige Angreifer bleibt nach Polizeiangaben weiterhin unter medizinischer Beobachtung.
In Nordrhein-Westfalen werden Vorfälle mit Schusswaffeneinsatz grundsätzlich durch unabhängige Ermittlungsstellen geprüft, um Transparenz und Neutralität zu gewährleisten. Im Fall des Polizeieinsatzes in Sassenberg war die Polizei Münster zuständig. Solche Verfahren dienen der Kontrolle, ob Beamte im Einklang mit geltendem Recht gehandelt haben – insbesondere, wenn der Einsatz tödliche oder schwere Verletzungen zur Folge haben könnte.