Zur Weihnachtsmarkt-Saison: Bundespolizei kündigt strenge Sicherheitsmaßnahmen an

Angstraum oder Ankunftsort? Münster ringt weiter um seinen Hauptbahnhof
Foto: David Olef

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Münster. Zum Start der Weihnachtsmärkte gelten am Hauptbahnhof neue Sicherheitsmaßnahmen, mit der die Bundespolizei das Mitführen gefährlicher Gegenstände für mehrere Wochen untersagt. Die Verfügung gilt vom 17. November bis zum 30. Dezember 2025 und betrifft alle Reisenden, Besucherinnen und Besucher, die den Bahnhof in diesem Zeitraum betreten. Die Sicherheitsverfügung soll sowohl im Bahnverkehr als auch im Innenstadtbereich für mehr Schutz sorgen – insbesondere dort, wo sich in der Adventszeit erfahrungsgemäß große Menschenmengen bewegen.

Was die Sicherheitsmaßnahmen für die Weihnachtsmärkte in Münster verbieten

Die Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin umfasst eine umfangreiche Liste an verbotenen Gegenständen. Dazu zählen alle Arten von Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer – unabhängig von Größe oder Form. Auch täuschend echte Schusswaffenattrappen, Reizstoffsprühgeräte oder Schlagstöcke dürfen nicht mitgeführt werden.

Die Bundespolizei kündigt verstärkte Kontrollen im Bahnhof an und weist darauf hin, dass Verstöße mit Bußgeld, Zwangsgeld oder sogar einem Strafverfahren geahndet werden können. Die Maßnahme dient als präventiver Gefahrenfilter: Personen, die den Weihnachtsmarkt besuchen oder über den Bahnhof in die Innenstadt strömen, sollen sich sicher bewegen können. Plakate im Gebäude weisen während der gesamten Zeit auf die eingerichtete Verbotszone hin.

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Warum die Verfügung jetzt eingeführt wird

In den Wochen vor Weihnachten steigt das Verkehrsaufkommen rund um den Hauptbahnhof deutlich an. Viele Menschen reisen mit der Bahn an, um die Weihnachtsmärkte in Münster zu besuchen, wodurch der Hauptbahnhof zum zentralen Knotenpunkt für Besucherströme wird. Die Bundespolizei reagiert mit der Verfügung auf die dichte Besucherlage und potenzielle Konfliktsituationen, die durch das Mitführen gefährlicher Gegenstände entstehen könnten. Die Entscheidung soll helfen, Risiken frühzeitig auszuschließen und Einsatzkräfte gezielt zu entlasten.

Was Reisende und Besucher jetzt beachten sollten

Wer zwischen dem 17. November und dem 30. Dezember den Hauptbahnhof Münster nutzt, sollte vor dem Betreten prüfen, ob sich Messer, Werkzeuge oder andere potenziell gefährliche Gegenstände im Gepäck befinden. Viele Alltagsgegenstände fallen unter die Verbotsliste und dürfen im Bahnhof nicht mitgeführt werden.

Die vollständige Allgemeinverfügung sowie mögliche Ausnahmen veröffentlicht die Bundespolizei auf ihrer Internetseite. Für alle, die in der Adventszeit unterwegs sind – ob Pendler, Wochenendreisende oder Weihnachtsmarktbesucher –, lohnt sich daher ein Blick auf die Regelungen.

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