Bahnhof unter Beobachtung: Polizei und Bundespolizei verändern ihre Zusammenarbeit

Angstraum oder Ankunftsort? Münster ringt weiter um seinen Hauptbahnhof
Foto: David Olef

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Münster. Die Sicherheitslage rund um den Hauptbahnhof Münster bekommt eine neue strategische Grundlage: Polizei Münster und Bundespolizei haben ihre Zusammenarbeit vertieft und setzen künftig stärker auf gemeinsame Präsenz im Bahnhofsquartier. Grundlage ist eine neue Kooperationsvereinbarung, die am Montag von Polizeipräsidentin Alexandra Dorndorf und dem Leiter der Bundespolizeiinspektion Münster, Peter Vaupel, öffentlich vorgestellt wurde.

Warum der Hauptbahnhof ein Schwerpunktbereich bleibt

Der Bereich rund um den Bahnhof zählt zu den belebtesten und zugleich sensibelsten Orten Münsters. Pendler, Reisende, Anwohnende und Beschäftigte treffen dort täglich in großer Zahl aufeinander. Gleichzeitig gilt das Umfeld als kriminalitätsbelasteter Raum – ein Ort, an dem Landes- und Bundespolizei seit Jahren eng miteinander arbeiten.
Mit der neuen Vereinbarung wollen beide Behörden ihre Kräfte gezielt bündeln, um Straftaten frühzeitiger zu erkennen und das Sicherheitsgefühl spürbar zu stärken.

Gemeinsame Streifen: Mehr Präsenz zu den Hauptzeiten

Ein zentraler Bestandteil der neuen Kooperation sind gemeinsame Fußstreifen – jeweils besetzt mit Beamtinnen und Beamten beider Behörden. Diese Teams sollen besonders an Wochenenden abends zwischen 20 und 24 Uhr im und um den Hauptbahnhof unterwegs sein.
Damit reagieren die Behörden auf die Zeiten mit besonders hoher Aufenthaltsfrequenz im Bahnhofsquartier. Durch abgestimmtes Vorgehen und direkten Informationsaustausch wollen die Teams schneller auf Auffälligkeiten reagieren und sichtbare Ansprechpersonen für die Bevölkerung sein.

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Mobile Wache: Fester Anlaufpunkt für Bürgerinnen und Bürger

Neu ist auch eine mobile Wache der Polizei Münster. Sie wird zu festen Zeiten im Bahnhofsviertel stationiert sein und soll insbesondere Menschen, die sich dort aufhalten oder unterwegs sind, einfache Kontaktmöglichkeiten bieten. Anliegen, Hinweise und Beschwerden können dort unkompliziert vorgebracht werden.
Die zusätzliche Präsenz soll nicht nur präventiv wirken, sondern auch zeigen: Die Polizei ist im Quartier dauerhaft erreichbar und ansprechbar.

Gemeinsames Lagebild und engere Abstimmung

Mit der Vereinbarung entsteht ein gemeinsames Lagebild des gesamten Bahnhofsumfelds. Einsatzkräfte beider Behörden sammeln fortlaufend Erkenntnisse, die anschließend im Gemeinsamen Informationszentrum der Polizei Münster ausgewertet werden.
Ziel ist es, Schwerpunkteinsätze künftig noch gezielter zu planen, Maßnahmen wirksamer abzustimmen und Entwicklungen im Quartier frühzeitig zu erkennen.

Waffenverbotszone bleibt wichtiger Bestandteil

Unverändert bleibt die Waffen- und Messerverbotszone rund um den Hauptbahnhof ein zentraler Baustein der Sicherheitsstrategie. Gerade in der Adventszeit, in der viele Menschen in Münster unterwegs sind und die Weihnachtsmärkte besuchen, kontrollieren Einsatzkräfte regelmäßig. Dadurch sollen gefährliche Gegenstände aus dem Verkehr gezogen und potenzielle Risiken reduziert werden.

Klare Zuständigkeiten – gemeinsames Ziel

Trotz der intensiveren Zusammenarbeit bleiben die rechtlichen Zuständigkeiten klar:
Die Bundespolizei ist für Bahnanlagen und den Innenbereich des Bahnhofs zuständig (§ 3, § 65 Abs. 1 BPolG), die Landespolizei für den öffentlichen Raum außerhalb dieser Bereiche (§ 9 Abs. 1 POG NRW).
Die neue Vereinbarung basiert auf § 64 Abs. 1 BPolG, der eine eng verzahnte Kooperation erlaubt, wenn sich Einsatzbereiche überschneiden – wie im Hauptbahnhofsumfeld.
Beide Seiten betonen: Unterschiedliche Zuständigkeiten, aber ein gemeinsames Ziel – mehr Sicherheit für alle Menschen, die sich im Bahnhofsviertel aufhalten.

Quelle: Polizei Münster (ots)

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