
Münster. Zum Jahreswechsel setzt Münster erneut auf ein Sicherheitskonzept, das insbesondere die historische Altstadt schützen soll. Die Stadt hat beschlossen, das Abbrennen, Abschießen und Mitführen von Feuerwerk in zentralen Bereichen von Münster deutlich einzuschränken. Die Verbotszone umfasst erneut den Domplatz und den Prinzipalmarkt – zwei der am stärksten frequentierten Orte in der Silvesternacht.
In der Zeit von 31. Dezember 2025, 22 Uhr, bis 1. Januar 2026, 4 Uhr ist es auf dem Domplatz und dem Prinzipalmarkt untersagt, Pyrotechnik abzubrennen, abzuschießen oder mitzuführen. Die Regelung betrifft damit nicht nur das Zünden von Böllern und Raketen, sondern bereits das bloße Mitbringen von Feuerwerkskörpern in der Verbotszone.
Die Stadt knüpft damit an die Regelungen der vergangenen Jahre an. Besonders in den Stunden rund um Mitternacht sei das Risiko hoch, da sich erfahrungsgemäß sehr viele Menschen gleichzeitig in der Altstadt aufhalten.
Hintergrund des Verbots sind wiederholte Zwischenfälle in der Vergangenheit. In der räumlich engen Altstadt kam es bei früheren Silvesterfeiern zu Verletzungen, weil Sicherheitsabstände nicht eingehalten oder Feuerwerkskörper unsachgemäß gezündet wurden. Auch die historische Umgebung spielt eine zentrale Rolle.
Die Stadt verweist darauf, dass Funkenflug oder fehlgeleitete Raketen empfindliche Fassaden beschädigen können, insbesondere am Prinzipalmarkt und im Domumfeld. Die Verbotszone gilt daher auch als präventive Maßnahme zum Schutz der denkmalgeschützten Bausubstanz.
Ordnungsdezernent Wolfgang Heuer ordnet das Verbot in einen größeren Zusammenhang ein. „Noch lässt der Gesetzgeber die Silvester-Böllerei als Ausnahme vom allgemeinen Verbot zu. Bis es hier Bewegung gibt, kann jeder Einzelne die Böllerei einschränken oder ganz darauf verzichten und so einen Beitrag für Umwelt und Sicherheit leisten“, sagt Heuer mit Blick auf die bundesweite Debatte um das Für und Wider von Silvesterfeuerwerk.
Er verweist zudem auf die Folgen unsachgemäßen Umgangs mit Pyrotechnik. „Landauf, landab werden die Krankenhäuser mit schweren Unfällen durch den unsachgemäßen Umgang mit Böllern konfrontiert“, so Heuer. Besonders betroffen seien Hände, Augen und das Gesicht – häufig mit dauerhaften gesundheitlichen Schäden.
Der Kommunaler Ordnungsdienst Münster wird in der Silvesternacht verstärkt in der Innenstadt präsent sein. Die Mitarbeitenden kontrollieren die Einhaltung des Feuerwerksverbots und dürfen mitgebrachte Pyrotechnik sicherstellen, bevor sie gezündet wird.
Zur Gefahrenabwehr können die KOD-Streifen auch außerhalb der festgelegten Verbotszone einschreiten, wenn eine konkrete Gefahr erkannt wird. Ziel ist es, gefährliche Situationen frühzeitig zu unterbinden und Eskalationen in dicht gedrängten Bereichen zu vermeiden.
Die Stadt weist außerdem auf zusätzliche Gefahren hin. Besonders riskant seien illegal eingeführte Feuerwerkskörper aus dem Ausland, das erneute Anzünden möglicher Blindgänger sowie Manipulationen an Böllern. „Gerade Kinder und Jugendliche unterschätzen diese Risiken häufig“, warnt Heuer.
Unabhängig von der städtischen Verbotszone gilt bundesweit: Feuerwerk ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie an besonders brandempfindlichen Gebäuden grundsätzlich verboten.
Zur besseren Planung stellt die Stadt eine Karte bereit, die die genaue Ausdehnung der Verbotszone rund um Domplatz und Prinzipalmarkt zeigt. Sie soll Besucherinnen und Besuchern helfen, sich frühzeitig zu orientieren und Regelverstöße zu vermeiden.
Die Stadt appelliert insgesamt an Rücksichtnahme und verantwortungsvolles Verhalten. Auch außerhalb der Verbotszone könne ein bewusster Verzicht auf Böller und Raketen dazu beitragen, den Jahreswechsel sicherer und ruhiger zu gestalten.
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