Monatelang observiert, jetzt in Haft: Festnahme wegen Kokain-Handels in Münster

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Münster/AI. Die Polizei Münster hat einen mutmaßlichen Drogendealer festgenommen und in Untersuchungshaft gebracht. Der 26-Jährige steht im Verdacht, über einen längeren Zeitraum mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben. Die Ermittlungen laufen bereits seit mehreren Monaten und mündeten Anfang Dezember in einer Festnahme im Stadtteil Kinderhaus.

Zugriff nach monatelangen Ermittlungen

Nach Angaben der Polizei hatten die Ermittler den Mann seit Oktober im Blick. Am Dienstag, 9. Dezember, griffen Beamte schließlich im Bereich des Sprickmannplatzes zu. Bei der Festnahme stellten sie Bargeld sowie größere Mengen an Drogen sicher. Dabei handelte es sich sowohl um Kokain als auch um Haschisch.

Die Polizei spricht von einer „nicht geringen Menge“ der sichergestellten Betäubungsmittel. Dieser Begriff hat im Strafrecht eine besondere Bedeutung und ist an feste Wirkstoffgrenzen geknüpft.

Was bedeutet „nicht geringe Menge“ im Strafrecht?

Im deutschen Betäubungsmittelstrafrecht ist die sogenannte nicht geringe Menge ein entscheidender Schwellenwert. Wird dieser überschritten, drohen deutlich höhere Strafrahmen.

Bei Kokain liegt dieser Grenzwert nach ständiger Rechtsprechung bei fünf Gramm Kokainhydrochlorid als Wirkstoffmenge. Maßgeblich ist dabei nicht das Gesamtgewicht des Pulvers, sondern der tatsächliche Wirkstoffanteil.

Bei Cannabisprodukten wie Haschisch orientiert sich die Bewertung am enthaltenen THC. Der Bundesgerichtshof setzt hier die Grenze bei 7,5 Gramm THC an. Wird dieser Wert überschritten, kann dies zu einer Einstufung als besonders schwerer Fall führen.

Verdacht des gewerbsmäßigen Drogenhandels

Neben der Menge spielt auch die Art des mutmaßlichen Handels eine Rolle. Die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass der Beschuldigte gewerbsmäßig gehandelt hat. Im strafrechtlichen Sinne bedeutet dies, dass jemand mit der Absicht handelt, sich durch wiederholte Taten eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen.

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Dieser Vorwurf kann den Strafrahmen zusätzlich verschärfen, insbesondere in Verbindung mit nicht geringen Mengen verbotener Substanzen.

Haftrichter ordnet Untersuchungshaft an

Am Mittwoch, 10. Dezember, wurde der 26-Jährige einem Haftrichter vorgeführt. Dieser ordnete Untersuchungshaft an. Der Mann befindet sich seitdem in einer Justizvollzugsanstalt. Gründe für Untersuchungshaft können unter anderem Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr sein.

Zu möglichen weiteren Tatverdächtigen oder zum Umfang der Ermittlungen machte die Polizei zunächst keine weiteren Angaben.

Quelle: Polizei Münster (ots)

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