
Münster. Mini-Jobberinnen und Mini-Jobber in Münster können sich auf ein spürbares Plus einstellen. Ab dem 1. Januar 2026 steigt die monatliche Verdienstgrenze im Minijob deutlich an. Grundlage dafür ist die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns, die sich direkt auf die erlaubte Einkommenshöhe auswirkt. Besonders für geringfügig Beschäftigte mit festen Wochenstunden macht sich die Änderung messbar bemerkbar.
Nach Angaben der Gewerkschaft Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) gibt es in Münster rund 48.100 Menschen mit einem Minijob. Viele von ihnen arbeiten im Gastgewerbe, im Handel oder in Dienstleistungsberufen und erhalten den gesetzlichen Mindestlohn. Genau diese Gruppe profitiert unmittelbar von der Anpassung zum Jahreswechsel.
Zum 1. Januar 2026 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn um 1,08 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Da die Minijob-Grenze gesetzlich an den Mindestlohn gekoppelt ist, wird sie automatisch neu berechnet. Grundlage ist ein monatlicher Verdienst bei etwa zehn Wochenstunden zum Mindestlohn. Daraus ergibt sich ab 2026 eine neue Höchstgrenze von 603 Euro pro Monat.
Auf das Jahr gerechnet entspricht das einem maximalen Einkommen von 7.236 Euro, ohne dass Sozialabgaben fällig werden.
Für viele Minijobber lässt sich der Effekt leicht nachvollziehen. Wer regelmäßig zehn Stunden pro Woche arbeitet und bislang den Mindestlohn erhalten hat, kommt ab Januar 2026 auf rund 47 Euro mehr im Monat. Im Vergleich zum bisherigen Stand ist das ein spürbarer Zuwachs, insbesondere bei ohnehin knappen Haushaltsbudgets.
Der Geschäftsführer der NGG Münsterland, Helge Adolphs, ruft geringfügig Beschäftigte dazu auf, ihre Lohnabrechnungen genau zu prüfen. Mit der Anhebung des Mindestlohns müsse sichergestellt sein, dass das Plus auch tatsächlich auf dem Konto ankommt. Gerade bei Minijobs mit gleichbleibender Stundenzahl sei eine Anpassung zwingend erforderlich.
Nicht nur Minijobs sind betroffen. Auch die untere Grenze für Midijobs verschiebt sich. Ab 2026 beginnt der Midijob-Bereich bei 603,01 Euro monatlich. Einkommen bis zu dieser Schwelle gelten weiterhin als Minijob.
Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die Entwicklung weitergeht. Für den 1. Januar 2027 ist eine weitere Erhöhung des Mindestlohns auf 14,60 Euro vorgesehen. Sollte dieser Schritt umgesetzt werden, würde auch die Minijob-Grenze erneut steigen und voraussichtlich bei rund 633 Euro pro Monat liegen.