
Münster/Essen. Essen hat als erste Stadt in Nordrhein-Westfalen einen verbindlichen Mindesttarif für Mietwagenanbieter wie Uber und Bolt eingeführt. Seit Anfang Januar 2026 dürfen Fahrten, die über App-Plattformen vermittelt werden, nur noch geringfügig günstiger sein als klassische Taxifahrten. Die Entscheidung sorgt landesweit für Aufmerksamkeit – und könnte auch für Münster interessant werden.
In Essen gilt nun ein klarer Rahmen: Mietwagenfahrten dürfen maximal rund sieben Prozent unter dem Taxitarif liegen. Damit verteuern sich viele bisher deutlich günstigere App-Fahrten spürbar. Die Stadt begründet die Maßnahme mit dem Schutz öffentlicher Verkehrsinteressen und einem fairen Wettbewerb. Vorausgegangen waren Proteste von Taxiunternehmern, die Dumpingpreise und Wettbewerbsverzerrungen beklagt hatten.
Grundlage der Entscheidung war ein Gutachten, auf dessen Basis der Rat der Stadt Essen bereits Ende September 2025 den Beschluss fasste. Rechtlich stützt sich die Regelung auf § 51a des Personenbeförderungsgesetzes, der Kommunen Mindestentgelte für Mietwagen erlaubt.
Der Fahrdienstvermittler Uber reagiert kritisch auf den Essener Mindesttarif. Das Unternehmen warnt vor sinkender Nachfrage, geringeren Umsätzen für angeschlossene Fahrerinnen und Fahrer sowie möglichen Klagen. Zudem argumentiert Uber, höhere Preise könnten dazu führen, dass wieder mehr Menschen auf den privaten Pkw umsteigen.
Als Vergleich verweist das Unternehmen auf Heidelberg, wo seit August 2025 ebenfalls ein Mindesttarif gilt. Dort dürfen Mietwagenpreise maximal 7,5 Prozent unter dem Taxitarif liegen. Erste Erfahrungen aus der Branche werden als eher ernüchternd beschrieben. Gleichzeitig zeigt der Fall Essen, dass Kommunen bereit sind, diesen Weg zu gehen.
In Münster ist der Markt bislang anders geregelt. Taxis unterliegen einer kommunalen Taxitarif-Verordnung, die zuletzt im Oktober 2024 angepasst wurde. Grund- und Kilometerpreise sind verbindlich festgelegt, zudem ist die Zahl der Taxi-Konzessionen begrenzt. Neue Genehmigungen werden derzeit nicht erteilt.
Uber ist in Münster als Vermittlungsplattform aktiv. Die Fahrten werden von konzessionierten Mietwagenunternehmen durchgeführt, die keiner kommunalen Tarifbindung unterliegen. Laut lokalen Berichten sind rund 40 Uber-Fahrzeuge im Einsatz, die mit algorithmisch berechneten Festpreisen arbeiten. Diese liegen teils deutlich unter dem Taxiniveau – in der öffentlichen Debatte ist von bis zu einem Drittel Preisunterschied die Rede. Genau dieser Abstand sorgt für Unmut bei der Taxi-Branche.
Rein rechtlich hätte auch Münster die Möglichkeit, Mindestentgelte für Mietwagen festzulegen. Das zeigt das Vorgehen in Essen. Ob die Stadt diesen Schritt gehen will, ist jedoch offen. Voraussetzung wäre eine belastbare Tatsachenbasis, etwa durch Gutachten, um Wettbewerbsprobleme und Auswirkungen auf den Verkehr nachvollziehbar zu belegen.
Bislang finden sich in den veröffentlichten Regelungen der Stadt Münster keine Mindesttarife für Mietwagen, sondern ausschließlich Vorgaben für das Taxigewerbe. Dennoch gilt die Entscheidung aus Essen vielerorts als Signal.