Silvesterfeuerwerk im Check: Weniger Mängel bei Kontrollen im Münsterland

Silvesterpartys 2025/2026 in Münster bieten für fast jede Vorliebe das passende Angebot. Wer den Jahreswechsel feiern möchte, kann zwischen großen Raves, Clubnächten, Galas, Buffets und Kneipenpartys wählen.
Foto: rovenimages.com

Teilen:

Münster. Die Bezirksregierung Münster hat die Kontrollen zum Verkauf und zur Lagerung von Silvesterfeuerwerk rund um den Jahreswechsel 2025/26 ausgewertet. In den letzten Verkaufstagen vor Silvester überprüften Einsatzkräfte zahlreiche Betriebe im gesamten Regierungsbezirk. Die Bilanz zeigt: Es gab erneut Beanstandungen, insgesamt jedoch weniger als in den Vorjahren.

Kontrollen an den Verkaufstagen Ende Dezember

Zwischen dem 29. und 31. Dezember 2025 waren fünf Teams aus den Arbeitsschutzdezernaten der Bezirksregierung Münster im Einsatz. Stichprobenartig kontrollierten sie 89 Betriebe im Regierungsbezirk. In 82 dieser Geschäfte wurde tatsächlich Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 angeboten, das in Deutschland nur an diesen drei Tagen verkauft werden darf.

40 festgestellte Mängel bei 89 überprüften Betrieben

Bei den Kontrollen wurden insgesamt 40 Mängel dokumentiert. Am häufigsten beanstandeten die Prüfer Produktmängel, etwa beschädigte oder aufgerissene Sicherheitsverpackungen. Darüber hinaus stellten sie in mehreren Fällen gravierende Verstöße gegen die vorgeschriebenen Lagerbedingungen fest. In einzelnen Fällen können die festgestellten Mängel Bußgeld- oder Strafverfahren nach sich ziehen.

Entwicklung im Vergleich zu den Vorjahren

Im Vergleich zu den Vorjahren fällt die Bilanz moderater aus. Zum Jahreswechsel 2024/25 hatte die Bezirksregierung noch 74 Mängel gemeldet, ein Jahr zuvor waren es 70. Damals standen insbesondere Brandschutzauflagen, fehlende oder nicht geprüfte Feuerlöscher sowie blockierte Flucht- und Rettungswege im Mittelpunkt der Beanstandungen. Die geringere Zahl an Mängeln deutet darauf hin, dass ein Teil der Händler seine Abläufe inzwischen angepasst hat.

Unterschiedliche Strategien im Handel

Nach Beobachtungen der Bezirksregierung haben einige Händler ihr Feuerwerksangebot zuletzt reduziert oder den Verkauf ganz eingestellt. Gleichzeitig gibt es Betriebe, die ihr Sortiment ausgeweitet haben. Das gilt insbesondere für den Grenzbereich zu den Niederlanden, wo sich der Einkauf von Silvesterfeuerwerk aufgrund strengerer Regelungen im Nachbarland verstärkt nach Deutschland verlagern kann.

Unterstütze ms-aktuell.de

Gemeinsam halten wir unabhängige Nachrichten frei zugänglich. Was es dir wert ist, entscheidest du.

Mit PayPal unterstützen

Regeln für Verkauf und Abbrennen

Der Verkauf von klassischem Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 ist bundesweit grundsätzlich auf den Zeitraum vom 29. bis 31. Dezember beschränkt. Das Abbrennen ist in der Regel nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt. Ergänzend dazu hat die Münster für den Jahreswechsel 2025/26 erneut eine Feuerwerksverbotszone in der Innenstadt festgelegt. Am Domplatz und am Prinzipalmarkt ist das Abbrennen, Abschießen und Mitführen von Feuerwerk von Silvesterabend bis in die frühen Neujahrsstunden untersagt.

Das lesen andere gerade

Teilen:

Münster Map
Zum Aktivieren tippen
Route anzeigen

Mehr Beiträge: