Bewaffneter Überfall auf WG: Acht Angeklagte vor Gericht

Überfall WG Prozess Münster: Acht Angeklagte stehen wegen schweren Raubs, Gewalt und Geldforderungen vor Gericht.
Foto: Kelly Sikkema

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Münster. Am Donnerstag hat vor dem Landgericht Münster der Prozess wegen eines mutmaßlich schweren Überfalls auf eine Wohngemeinschaft begonnen. Angeklagt sind acht junge Männer. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, in einer Nacht im Februar 2024 gewaltsam in eine WG eingedrungen zu sein und mehrere Personen bedroht, verletzt und beraubt zu haben.

Tatvorwurf: Gewalt, Drohungen und Geldforderungen

Nach der Anklage sollen die Beschuldigten bewaffnet gewesen sein, unter anderem mit Messern, einer Machete, einem Brecheisen und Baseballschlägern. Ziel der Aktion sei es gewesen, einen Bewohner zur Herausgabe von Geld zu zwingen. Zunächst sollen 250 Euro übergeben worden sein, anschließend hätten die Täter weitere 10.000 Euro verlangt. Hintergrund des Vorwurfs ist laut Anklage ein Streit um angeblich entwendete 2.000 Euro aus einem Spind in einem Fitnessstudio. Dieses Geld sollen die Täter mit einem vierfachen Aufschlag eingefordert haben.

Weitere Eskalation in der Wohnung

Im weiteren Verlauf soll das Opfer unter Gewaltandrohung gezwungen worden sein, eine weitere Person in die Wohnung zu locken. Insgesamt sollen drei Personen – ein Bewohner, ein anwesender Freund sowie die später hinzugeholte Person – geschlagen und teils mit Kabelbindern gefesselt worden sein. Als mutmaßliche Beute nennt die Anklage Bargeld, Autoschlüssel, elektronische Geräte, Bankkarten und weitere Gegenstände.

Zwangsfahrt und Abheben am Automaten

Besonders schwer wiegt der Vorwurf, dass der Hauptgeschädigte gezwungen worden sein soll, gemeinsam mit mehreren Angeklagten zum Hauptbahnhof zu fahren. Dort habe er unter Druck Geld an einem Automaten abheben müssen. Diese Tatbestandselemente sind Teil der Anklage wegen besonders schweren Raubs und besonders schwerer räuberischer Erpressung.

Schwere Anklagepunkte und rechtlicher Rahmen

Den Angeklagten werden unter anderem besonders schwerer Raub, besonders schwere räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung und Nötigung vorgeworfen. Für schwere Raubdelikte sieht das Gesetz Mindestfreiheitsstrafen von mehreren Jahren vor, abhängig von den konkreten Umständen wie Bewaffnung oder möglichem gemeinschaftlichen Vorgehen. Sollte sich herausstellen, dass einzelne Angeklagte zur Tatzeit zwischen 18 und unter 21 Jahre alt waren, könnte unter bestimmten Voraussetzungen Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen.

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Keine Aussagen zum Auftakt

Zum Prozessbeginn äußerte sich keiner der Angeklagten zur Sache. Die Verteidigung regte eine sogenannte Verständigung im Verfahren an, auf die sich der Vorsitzende Richter jedoch nicht einließ. Ob sich einzelne Angeklagte im weiteren Verlauf noch äußern werden, blieb zunächst offen.

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