
Münster. Verwahrloste und verfallende Gebäude sind trotz steigender Immobilienpreise weiterhin ein Thema in vielen Städten. Auch in Münster und im Münsterland gibt es Fälle, in denen Immobilien über Jahre hinweg nicht instand gehalten werden. Die Bundestagsabgeordnete Sylvia Rietenberg hat das Thema nun mit einem Antrag der Grünen-Fraktion in den Bundestag eingebracht. Ziel des Vorstoßes ist es, Kommunen nach Vorstellung der Antragsteller mehr rechtliche und finanzielle Möglichkeiten zu geben, um gegen sogenannte Schrottimmobilien vorzugehen.
Nach Darstellung der Grünen stellen vernachlässigte Gebäude nicht nur ein wohnungspolitisches, sondern auch ein städtebauliches und soziales Problem dar. Leerstand, bauliche Mängel und unsichere Wohnverhältnisse wirkten sich aus Sicht der Fraktion negativ auf Quartiere aus und belasteten Kommunen zusätzlich. Besonders problematisch sei, dass Städte und Gemeinden häufig nur begrenzte Mittel hätten, um Eigentümer zum Handeln zu bewegen.
Rietenberg verweist in diesem Zusammenhang auf die angespannte Lage auf vielen Wohnungsmärkten. Während Wohnraum knapper werde, blieben einzelne Immobilien ungenutzt oder verfielen weiter. Die Grünen sehen hier ein strukturelles Vollzugsdefizit, da bestehende Instrumente nach ihrer Auffassung oft zu langsam, rechtlich riskant oder finanziell kaum umsetzbar seien.
Der Antrag mit dem Titel „Wirksame Instrumente gegen Schrottimmobilien“, datiert auf den 13. Januar 2026, listet eine Reihe konkreter Maßnahmen auf, die die Bundesregierung prüfen und umsetzen soll. Ein zentraler Punkt ist die Stärkung kommunaler Ankaufs- und Vorkaufsrechte. Kommunen sollen Immobilien, bei denen Verwahrlosung nicht innerhalb einer gesetzten Frist behoben wird, künftig zum sogenannten Ertragswert erwerben können.
Auch bei Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren sehen die Grünen Änderungsbedarf. Nach Darstellung der Fraktion gebe es missbräuchliche Konstellationen, bei denen Gebote abgegeben, aber nicht bezahlt würden, während weiterhin Mieteinnahmen erzielt werden. Solche Modelle sollen nach dem Willen der Antragsteller unterbunden werden, unter anderem durch erleichterte Wiederholungen von Zwangsversteigerungen.
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Darüber hinaus fordert der Antrag eine Ausweitung von Vorkaufsrechten bei Wohnungseigentümergemeinschaften, Grundstücksverkäufen und sogenannten Share Deals. Ziel sei es, Umgehungskonstruktionen zu verhindern, die den Zugriff der Kommunen bislang erschweren.
Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags liegt auf dem kommunalen Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2021, das die Ausübung dieses Instruments deutlich eingeschränkt hat. Nach Auffassung der Grünen hat diese Entscheidung dazu geführt, dass Kommunen in Erhaltungsgebieten kaum noch eingreifen können, selbst wenn sich der Zustand von Immobilien erheblich verschlechtert.
Die Fraktion fordert daher, die rechtlichen Voraussetzungen für Vorkaufsrechte in diesen Gebieten neu zu regeln und wieder rechtssicher zu ermöglichen. Gleichzeitig soll das Ertragswertverfahren erleichtert werden, um Kommunen einen finanziell realistischen Zugriff zu erlauben.
Neben den Vorkaufsrechten spricht sich der Antrag für Änderungen im Baugesetzbuch aus. Städtebauliche Gebote sollen nach Vorstellung der Grünen praxistauglicher gestaltet werden, unter anderem durch vereinfachte Begründungspflichten. Zudem wird angeregt, die Grundsteuer C so auszugestalten, dass sie auch bei dauerhaft leerstehenden oder verfallenden Gebäuden leichter angewendet werden kann.
Ergänzend verweisen die Antragsteller auf flankierende Maßnahmen wie den Austausch von Best-Practice-Beispielen, Anpassungen in der Städtebauförderung sowie eine finanzielle Entlastung der Kommunen, etwa mit Blick auf Altschulden. Auch erbrechtliche Verfahren werden als möglicher Hebel genannt, um langjährigen Leerstand zu vermeiden.
Der Antrag wurde am Freitag, 16. Januar 2026, erstmals im Plenum des Deutscher Bundestag beraten. Nach rund 30 Minuten Aussprache überwies das Parlament die Vorlage zur weiteren Behandlung in die Ausschüsse. Federführend ist der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Eine inhaltliche Entscheidung steht damit noch aus.
Zur Begründung ihres Vorstoßes verweisen die Grünen auch auf konkrete Erfahrungen aus den Kommunen. In Münster-Coerde musste die Stadt 2024 mehrfach an einem Hochhaus an der Königsberger Straße eingreifen, um akute Missstände zu beheben. Der Fall gilt formal als Problemimmobilie, wird von den Antragstellern jedoch als Beispiel dafür angeführt, wie begrenzt die Handlungsmöglichkeiten von Kommunen derzeit seien, wenn Eigentümer ihrer Verantwortung nicht nachkommen.
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