Parkraum unter Druck: Neue Bewohnerparkzonen in Pluggendorf und im Erphoviertel beschlossen

Münster führt 2026 Bewohnerparkzonen in Pluggendorf und im Erphoviertel ein. Neue Regeln, Ausnahmen und offene Fragen im Überblick.
Blick in die Körnerstraße: Wegen der hohen Parkraumauslastung sowie einem Mangel an privaten Stellplätzen plant die Stadt eine Bewohnerparkzone im Stadtviertel Pluggendorf. ©Stadt Münster

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Münster. Der Parkraum in innenstadtnahen Wohnvierteln Münsters ist seit Jahren knapp. Nun zieht die Stadt Münster Konsequenzen: Ab 2026 sollen in Pluggendorf und im Erphoviertel neue Bewohnerparkzonen eingeführt werden. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat die entsprechenden Beschlüsse am 28. Januar gefasst. Für Anwohnerinnen und Anwohner bedeutet das neue Rechte, für Pendler und Besucher spürbare Einschränkungen.

Was sich mit den Bewohnerparkzonen ändert

Kern der neuen Regelung ist eine klare Trennung zwischen Anwohnenden und allen anderen Nutzern des öffentlichen Parkraums. Wer seinen Hauptwohnsitz innerhalb der jeweiligen Zone hat, kann einen Bewohnerparkausweis beantragen. Mit diesem Ausweis ist das Parken auf allen öffentlichen Stellflächen zeitlich unbegrenzt möglich.

Fahrzeuge ohne Bewohnerparkausweis dürfen künftig nur noch mit Parkscheibe parken und maximal zwei Stunden stehen bleiben. Die Regelung gilt einheitlich für die gesamte jeweilige Zone und soll durch zusätzliche Beschilderung kenntlich gemacht werden.

Einführung in zwei Schritten ab 2026

Die Umsetzung erfolgt zeitlich versetzt. In Pluggendorf soll die Bewohnerparkzone im zweiten Quartal 2026 starten. Das Erphoviertel folgt im vierten Quartal desselben Jahres.

Räumlich sind die Zonen klar abgegrenzt. Im Erphoviertel reicht der Geltungsbereich von der Gartenstraße bis zu den Bahnschienen und dem Niedersachsenring. In Pluggendorf umfasst die Zone den Bereich zwischen Bismarckallee, Weseler Straße und Kolde-Ring. Bewohnerparkausweise können jeweils für ein Fahrzeug mit einer Länge von unter 5,25 Metern beantragt werden.

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Hohe Auslastung als Ausgangspunkt der Entscheidung

Auslöser für die Einführung der neuen Parkzonen sind Gutachten zur Parkraumsituation in beiden Vierteln. Diese weisen eine Auslastung von über 90 Prozent aus. Öffentliche Stellplätze werden bislang nicht nur von Anwohnerinnen und Anwohnern genutzt, sondern auch von Pendlern sowie Besucherinnen und Besuchern aus anderen Stadtteilen oder von außerhalb.

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Hinzu kommt, dass es in beiden Vierteln vergleichsweise wenige private Stellplätze gibt. Die Folge ist ein hoher Parkdruck, insbesondere in den Abendstunden. Mit den neuen Regelungen soll die Nutzung des öffentlichen Raums stärker gesteuert werden. Ob sich dadurch tatsächlich mehr freie Parkplätze für Anwohnende ergeben, bleibt eine offene Frage.

Ausnahmen bei Parkscheinregelungen

Nicht alle Straßen werden Teil der Bewohnerparkzonen. In Pluggendorf bleibt auf mehreren Hauptachsen eine Parkscheinregelung bestehen. Betroffen sind Abschnitte der Bismarckallee sowie der Scharnhorststraße. Dort können Fahrzeuge weiterhin gegen Gebühr abgestellt werden, unabhängig vom Wohnort.

Darüber hinaus prüft die Stadt, ob auf einem Abschnitt der Piusallee künftig ebenfalls Parken über zwei Stunden hinaus per Parkschein ermöglicht werden soll. Eine endgültige Entscheidung dazu steht noch aus.

Besucherregelung angekündigt, Details offen

Parallel zur Einführung der Bewohnerparkzonen plant die Verwaltung eine gesonderte Regelung für Besucherinnen und Besucher. Anwohnende sollen die Möglichkeit erhalten, zeitlich begrenzte Besucherparkausweise zu beantragen. Wie diese konkret ausgestaltet werden und ab wann sie gelten sollen, ist bislang nicht bekannt.

Die neuen Zonen sind Teil eines umfassenderen Parkraumkonzepts, das der Rat bereits 2024 beschlossen hat. Weitere Bewohnerparkzonen in anderen Stadtteilen gelten damit als wahrscheinlich.

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