
Münster. Der Jahreswechsel soll in Münster künftig sicherer und geordneter ablaufen. Mit einem Antrag aus der CDU-Ratsfraktion Münster soll die Stadtverwaltung prüfen, ob Feuerwerksverbotszonen zu Silvester punktuell ausgeweitet werden müssen. Ziel ist es, Menschen, Tiere und Umwelt besser zu schützen und gleichzeitig Einsatzkräfte sowie die Abfallwirtschaft zu entlasten, ohne Traditionen pauschal infrage zu stellen.
Im Mittelpunkt des Antrags steht eine sachliche Bewertung der bisherigen Maßnahmen. Der Rat bekräftigt damit, dass Silvesterfeuerwerk nicht grundsätzlich verboten werden soll, jedoch verantwortungsvoller gestaltet werden müsse. Grundlage dafür sind die Erfahrungen der vergangenen Jahre, die in einzelnen Bereichen der Stadt zu hohen Belastungen geführt haben.
Konkret soll die Verwaltung die bestehenden Feuerwerksverbotszonen und ordnungsrechtlichen Maßnahmen zum Jahreswechsel 2025/26 auswerten. Dabei geht es unter anderem um die Frage, wie wirksam die Regelungen waren, wie hoch die Akzeptanz in der Bevölkerung ausfiel und welches Einsatzaufkommen bei Polizei, Feuerwehr und Ordnungsdienst entstanden ist. Auch die Einhaltung der geltenden Vorschriften soll geprüft werden.
Auf dieser Basis soll untersucht werden, ob punktuelle Erweiterungen von Feuerwerksverbotszonen sinnvoll und rechtlich geboten sind. Maßgeblich sind laut Antrag konkrete Gefahrenlagen, hohe Personendichten sowie bauliche oder denkmalpflegerische Besonderheiten. Zusätzlich sollen Erfahrungen der Einsatzkräfte stärker berücksichtigt werden. Über die Ergebnisse dieser Prüfung soll der Ausschuss für Personal, Sicherheit und Ordnung bis Mai 2026 informiert werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Umgang mit illegalem Feuerwerk. Die Verwaltung soll gemeinsam mit Polizei und Zoll bestehende Maßnahmen bündeln und im Rahmen der Zuständigkeiten intensivieren. Hintergrund ist die zunehmende Verbreitung verbotener Feuerwerkskörper, die nach Einschätzung der Antragsteller ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
Darüber hinaus soll geprüft werden, ob ein zentrales städtisches Feuerwerk oder alternative gemeinschaftliche Formate eine Option für Münster sein könnten. Für ein zentrales Feuerwerk mit einer Dauer von rund 15 Minuten werden Kosten von etwa 15.000 Euro als realistische Orientierungsgröße genannt. Dabei soll ausdrücklich geprüft werden, ob eine Finanzierung außerhalb oder ergänzend zum städtischen Kernhaushalt möglich ist, etwa durch Sponsoren, Kooperationen oder Einsparungen bei Reinigung und Sicherheit. Die Ergebnisse dazu sollen bis Juli 2026 vorgelegt werden.
Ergänzend sieht der Antrag eine Informations- und Aufklärungskampagne vor, die den verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk fördern soll. Ziel ist es, freiwillige Rücksichtnahme zu stärken, bestehende Regeln bekannter zu machen und für sensible Bereiche zu sensibilisieren. In die Kampagne sollen unter anderem Polizei, Feuerwehr, Abfallwirtschaftsbetriebe sowie Tier- und Umweltverbände eingebunden werden.
Zudem wird der Oberbürgermeister gebeten, sich über den Deutschen Städtetag und den Städtetag NRW für eine Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen einzusetzen. Im Fokus stehen dabei insbesondere der Umgang mit illegalem Feuerwerk und der Schutz von Einsatzkräften. Der Antrag soll damit einen differenzierten Ansatz verfolgen, der Sicherheit erhöht, ohne eine pauschale Verbotsdebatte auszulösen, wie es in der Begründung heißt.
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