Messerangriff in Nottuln: Prozess wegen versuchten Mordes beginnt in Münster

Das OVG in Münster hat den Eilantrag von AfD und Junge Alternative verworfen. Grund ist die Auflösung der Jugendorganisation. Carsten Günther wird Präsident des OVG Münster – nach drei Jahren Vakanz und juristischem Streit gibt es nun eine Entscheidung. Ein Pfarrer in Ahaus wurde wegen Kinderpornografie verurteilt und dauerhaft aus dem Dienst entlassen. Die Kirche zieht Konsequenzen. Vor dem Landgericht Münster läuft ein Prozess wegen Zwangsprostitution. Angeklagt sind zwei Brüder, ihre Eltern und eine Komplizin.
Foto: Daniel Bone

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Münster. Vor dem Landgericht Münster muss sich ab Montag ein 38-jähriger Mann aus Nottuln verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord vor. Nach der Anklage soll er seine Ehefrau in einem Maisfeld angegriffen und ihr zweimal mit einem Messer in den Bauch gestochen haben. Die Ermittler gehen von Tötungsabsicht aus.

Beziehungskonflikt und Trennungswunsch als Hintergrund

Dem Verfahren zufolge war der Tat ein Streit vorausgegangen. Die Eheleute lebten seit vielen Jahren in einer angespannten Beziehung; die Frau soll die Trennung angestrebt haben. Die Partnerschaft bestand nach Aktenlage rund 14 Jahre. Diese persönliche Konfliktlage bildet einen zentralen Hintergrund der Anklage.

Schwer verletzt aufgefunden – Notoperation rettet Leben

Eine Passantin entdeckte das schwer verletzte Opfer am Rand der Bundesstraße 525 und alarmierte die Rettungskräfte. Die Frau wurde notoperiert und überlebte den Angriff. Der Angeklagte konnte kurz darauf festgenommen werden. Zusätzlich zum versuchten Mord werden ihm gefährliche Körperverletzung sowie ein besonders schwerer Raub vorgeworfen, weil er Handy und Bankkarte der Frau an sich genommen haben soll.

Tatdatum, weitere Vorwürfe und Ermittlungsstand

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Münster ereignete sich die Tat am 10. September 2025. Die Anklage lautet auf versuchten Mord in Tateinheit mit weiteren Delikten. Der Mann ist nicht vorbestraft und sitzt weiterhin in Untersuchungshaft. Er hat sich im Verhör bislang nicht zur Sache geäußert. Es gilt ausdrücklich die Unschuldsvermutung.

Möglicher Strafrahmen und Zuständigkeit des Gerichts

Mord ist gesetzlich mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht. Bei einem Versuch kann das Gericht die Strafe jedoch mildern, sodass zeitige Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren in Betracht kommen. Tötungsdelikte werden regelmäßig vor einer Schwurgerichtskammer am Landgericht verhandelt, weshalb das Verfahren in Münster angesiedelt ist. Ein Urteil wird für Mitte März erwartet.

Weitere Umstände: Aufenthaltsstatus und Prozessstart

Nach Gerichtsangaben begann der Prozess am 2. Februar 2026. In den Vorabinformationen wird auch ein ausländerrechtlicher Kontext erwähnt: Der Angeklagte stammt aus Aserbaidschan, zudem stand eine angeordnete Ausreise im Raum. Diese Aspekte sind Teil der Gesamtwürdigung, ändern jedoch nichts an der rechtlichen Bewertung der Tatvorwürfe.

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