
Münster. Wer in Münster einen neuen Personalausweis beantragt, muss seit diesem Wochenende tiefer in die Tasche greifen. Eine bundesweite Gebührenerhöhung ist in Kraft getreten und gilt auch für Ersatzdokumente bei Verlust oder Beschädigung.
Für Erwachsene ab 24 Jahren steigt die Gebühr für den Personalausweis von bislang 37 Euro auf 46 Euro. Das Dokument ist weiterhin zehn Jahre gültig. Auch für jüngere Antragstellerinnen und Antragsteller gibt es eine Erhöhung: Personen unter 24 Jahren zahlen künftig 27,60 Euro statt bisher 22,80 Euro. Ihr Personalausweis hat eine Gültigkeit von sechs Jahren.
Die neuen Gebühren gelten sowohl für Neuausstellungen als auch für Ersatzdokumente, etwa bei Verlust oder Beschädigung.
Grundlage der neuen Preise ist eine Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Pass- und Ausweiswesen. Der Bundesrat hatte dieser Regelung am 30. Januar zugestimmt. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 6. Februar traten die neuen Gebühren einen Tag später bundesweit in Kraft.
Begründet wird die Erhöhung mit gestiegenen Produktions- und Verwaltungskosten. Ziel ist es, die Bearbeitung von Personalausweisen kostendeckend zu gestalten.
Unverändert bleibt die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis. Sie liegt weiterhin bei zehn Euro. Dieses Dokument wird in der Regel dann ausgestellt, wenn ein regulärer Personalausweis kurzfristig benötigt wird.
Die Stadt Münster setzt die neuen bundesrechtlichen Vorgaben unmittelbar um. Seit dem 7. Februar gelten die höheren Gebühren daher auch bei Anträgen im Bürgerbüro. Weitere Informationen rund um Ausweise und Pässe stellt die Stadt Münster online im Bürgerservice bereit.
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