
Münster. Für die Stadt Münster bringt ein landesweites Entschuldungsprogramm eine spürbare finanzielle Entlastung. Das Land Nordrhein-Westfalen hat einen Kredit in Höhe von knapp 10,7 Millionen Euro übernommen. Damit entfallen für die Stadt künftig Zins- und Tilgungszahlungen von rund 234.000 Euro pro Jahr. Die Verwaltung informierte den Rat am 11. Februar über die Details der Übertragung, die bereits am 4. Februar erfolgt ist.
Rechtsgrundlage für die Schuldübernahme ist das seit Juli 2025 geltende Altschuldenentlastungsgesetz NRW. Ziel des Programms ist es, Kommunen von besonders hohen Liquiditätskrediten zu entlasten. Diese Kredite dienen eigentlich der kurzfristigen Sicherung der Zahlungsfähigkeit, wurden in vielen Städten jedoch über Jahre hinweg zur dauerhaften Haushaltsfinanzierung genutzt.
Mit der Übernahme will das Land die Zinslast der Kommunen senken und deren Restverschuldung besser kalkulierbar machen. Für Münster fällt die Entlastung höher aus als zunächst erwartet. Der übernommene Betrag liegt rund fünf Millionen Euro über einer externen Modellrechnung aus dem Vorjahr.
Insgesamt übernimmt Nordrhein-Westfalen rund 8,9 Milliarden Euro an als übermäßig eingestuften Liquiditätskrediten von 167 Kommunen. Das entspricht etwa der Hälfte des landesweit anerkannten übermäßigen Gesamtvolumens.
Das Gesetz sieht für alle teilnehmenden Kommunen eine einheitliche Mindestentlastung vor. Darüber hinaus werden Liquiditätskredite oberhalb einer Pro-Kopf-Verschuldung von 1.500 Euro vollständig übernommen. Als übermäßig gelten Verbindlichkeiten grundsätzlich erst ab einer Belastung von mehr als 100 Euro pro Einwohnerin oder Einwohner, berechnet zum Stichtag 31. Dezember 2023 und nach Abzug bestimmter liquider Mittel.
Die praktische Abwicklung erfolgt über die NRW.BANK. Die genaue Höhe der Schuldübernahme wird durch einen Bewilligungsbescheid der zuständigen Bezirksregierung festgelegt. Erst mit dessen Bestandskraft wird die Übertragung rechtswirksam. Spätestens bis zum 31. Dezember 2026 muss die tatsächliche Schuldübernahme abgeschlossen sein.
Bis zu diesem Zeitpunkt verbleiben Zins- und Tilgungspflichten grundsätzlich noch bei der Kommune. Mit der nun erfolgten Entlastung gewinnt Münster dennoch zusätzlichen finanziellen Spielraum im Haushalt, auch wenn die langfristige Haushaltsentwicklung weiterhin von wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und künftigen Investitionen abhängen wird.
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