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Ehemaliger IS-Kämpfer klagt gegen Abschiebung: VG Münster prüft Foltergefahr

Das OVG in Münster hat den Eilantrag von AfD und Junge Alternative verworfen. Grund ist die Auflösung der Jugendorganisation. Carsten Günther wird Präsident des OVG Münster – nach drei Jahren Vakanz und juristischem Streit gibt es nun eine Entscheidung. Ein Pfarrer in Ahaus wurde wegen Kinderpornografie verurteilt und dauerhaft aus dem Dienst entlassen. Die Kirche zieht Konsequenzen.
Foto: Daniel Bone

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Münster/AI. Ein früherer IS-Kämpfer wehrt sich vor dem Verwaltungsgericht (VG) Münster gegen seine geplante Abschiebung nach Tadschikistan. Der 39-jährige Tadschike Mukhammadsaid S., der unter dem Kampfnamen „Abu Said“ bekannt wurde, war 2017 wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Obwohl er seine Strafe vollständig verbüßt hat, gilt er weiterhin als Gefährder – und steht im Zentrum einer rechtlich und politisch hochbrisanten Auseinandersetzung.

Fall Abu Said: Der Hintergrund zum IS-Kämpfer aus Münster

Nach seiner Haftentlassung wurde Mukhammadsaid S. vom Kreis Warendorf als Gefährder eingestuft und zur Ausreise aufgefordert. Der Mann hält sich jedoch weiterhin in Deutschland auf. Er muss sich regelmäßig bei der Ausländerbehörde melden, bleibt jedoch auf freiem Fuß. Ein drastischer Zwischenfall ereignete sich am 24. Februar 2025: Als S. in Abschiebehaft genommen werden sollte, verschanzt er sich mit einem Cuttermesser in der Polizeiwache Oelde. Erst nach rund drei Stunden beendete ein SEK-Einsatz die Eskalation.

Verwaltungsgericht Münster entscheidet über Abschiebung

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte die geplante Abschiebung am 27. Februar 2025 im Eilverfahren gestoppt. Grund: In Tadschikistan sei Folter nicht auszuschließen. Diese Einschätzung stützt sich auf aktuelle Berichte, etwa von Human Rights Watch, die von Repressionen, willkürlichen Verhaftungen und Misshandlungen berichten. Für August 2025 ist nun das Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Münster angesetzt. Der genaue Termin wurde noch nicht veröffentlicht.

Abschiebung eines IS-Gefährders aus Münster: Rechtlicher Konflikt

Im Raum steht ein zentraler Zielkonflikt: Einerseits das Sicherheitsinteresse der Öffentlichkeit, andererseits das völkerrechtlich garantierte Folterverbot. Nach § 60 Abs. 5 AufenthG darf niemand abgeschoben werden, wenn ihm Folter droht. Das VG Gelsenkirchen urteilte bereits 2024 in einem ähnlichen Fall, dass Tadschikistan gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoße. Zwar erlaubt Artikel 33 Absatz 2 der Genfer Flüchtlingskonvention Ausnahmen bei Gefährdern. Doch das absolute Folterverbot hat rechtlich Vorrang.

Politischer Druck auf den Fall wächst

Landrat Olaf Gericke (CDU) forderte bereits im April 2025 in einem offenen Brief an Außenministerin Annalena Baerbock belastbare diplomatische Zusagen aus Tadschikistan. Ziel ist es, eine rechtskonforme Rückführung zu ermöglichen. Sollte das Verwaltungsgericht Münster keine neuen Garantien erhalten, droht ein dauerhafter Abschiebungsstopp. Alternativen wären eine Duldung mit Meldepflichten, Aufenthaltsauflagen oder elektronische Fußfesseln.

Abschiebung bleibt ungewiss

Der Fall offenbart die rechtlichen Grenzen deutscher Sicherheitsbehörden im Umgang mit Rückkehrern aus islamistischen Kampfgebieten. Eine Abschiebung kann nur erfolgen, wenn Tadschikistan glaubwürdige Zusicherungen gegen Folter vorlegt – was bislang nicht geschehen ist. Damit steht das Verwaltungsgericht Münster vor einer schwierigen Entscheidung, die bundesweite Signalwirkung entfalten könnte.

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