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Feuerwerksverbot in Münster: Stadt schützt Altstadt in der Silvesternacht

Silvester Regelungen Münster
Foto: PublicDomainPictures

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Das Feuerwerksverbot in Münster gilt auch in diesem Jahr für die Altstadt. Auf dem Domplatz und dem Prinzipalmarkt bleibt das Abbrennen und Mitführen von Pyrotechnik verboten. Die Regelung tritt am 31. Dezember 2024 um 22 Uhr in Kraft und endet am 1. Januar 2025 um 4 Uhr. Ziel ist es, die Sicherheit der zahlreichen Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten.

Warum das Feuerwerksverbot Münster eingeführt wurde

Der Domplatz und der Prinzipalmarkt ziehen jedes Jahr in der Silvesternacht zahlreiche Menschen an. Die räumliche Enge in der Altstadt birgt jedoch ein erhöhtes Risiko für Verletzungen durch unsachgemäß gezündete Feuerwerkskörper. „In der Vergangenheit kam es immer wieder zu gefährlichen Situationen, weil Sicherheitsabstände nicht eingehalten wurden“, erklärt Wolfgang Heuer, Ordnungsdezernent der Stadt Münster. Um die Gefährdung zu minimieren, hat die Stadt Münster die Verbotszonen erneut eingeführt.

Neben dem Schutz der Menschen dient das Verbot auch dem Erhalt der historischen Altstadt. Die umliegenden Gebäude, darunter der Prinzipalmarkt mit seinen denkmalgeschützten Fassaden, könnten durch fehlgeleitete Raketen oder Böller beschädigt werden.

Wie das Feuerwerksverbot Münster kontrolliert wird

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Münster wird in der Silvesternacht die Einhaltung des Verbots überwachen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KOD sind befugt, mitgebrachte Pyrotechnik sicherzustellen, bevor es zu gefährlichen Situationen kommt. „Die Kontrollen vor Ort sind ein wichtiger Baustein unseres Sicherheitskonzepts“, betont Heuer.

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Das Verbot gilt nicht nur für das Abbrennen von Feuerwerk, sondern auch für das bloße Mitführen von Böllern und Raketen. So soll verhindert werden, dass Pyrotechnik in die engen Bereiche der Altstadt gelangt.

Hauptbahnhof ohne Verbotszone – aber mit Präsenz

Im Gegensatz zur vorherigen Silvesternacht wird es auf der Westseite des Hauptbahnhofs keine offizielle Verbotszone geben. Diese Entscheidung basiert auf den positiven Einsatzerfahrungen des letzten Jahres. Dennoch wird der Kommunale Ordnungsdienst in diesem Bereich verstärkt präsent sein und bei Bedarf eingreifen.

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Das Feuerwerksverbot in Münster ist ein zentraler Bestandteil der Sicherheitsmaßnahmen der Stadt. Die Verbotszonen am Domplatz und Prinzipalmarkt sowie die verstärkten Kontrollen des KOD sollen Verletzungen und Gefährdungen verhindern. Gleichzeitig wird auch der Bereich um den Hauptbahnhof aufmerksam überwacht.

Das Feuerwerksverbot Münster gilt auch in diesem Jahr für die Altstadt. Auf dem Domplatz und dem Prinzipalmarkt bleibt das Abbrennen und Mitführen von Pyrotechnik verboten.