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Fleischskandal um Haltungsform 3: Ermittlungen gegen Viehvermarkter im Münsterland

Ein Skandal um Manipulierte Lieferpapiere erschüttert den Viehhandel. Was passiert ist, wer betroffen ist – und welche Konsequenzen folgen. Fleischskandal im Münsterland: Ermittlungen gegen Viehvermarkter wegen falscher Kennzeichnung mit Haltungsform 3. Was bisher bekannt ist.
Foto: Leopictures

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Im Münsterland steht ein großer Viehvermarkter im Zentrum eines Fleischskandals: Die Staatsanwaltschaft Bielefeld ermittelt wegen mutmaßlicher Falschangaben bei der Kennzeichnung von Rindfleisch. Im Fokus steht der Vorwurf, dass über 1100 Rinder fälschlich als Haltungsform 3 deklariert wurden – eine Angabe, die bessere Tierhaltungsbedingungen suggeriert als tatsächlich vorhanden waren.

Die Raiffeisen Viehzentrale (RVZ) hatte die Ermittlungen selbst ins Rollen gebracht und die Behörden über die Unregelmäßigkeiten informiert. Zwischen November 2023 und Januar 2024 sollen Tiere zu Unrecht mit der Haltungsstufe 3 gekennzeichnet worden sein. Das betroffene Unternehmen ist die RVG, ein Vermarktungspartner mit Sitz im Münsterland.

Was bedeutet Haltungsform 3 überhaupt?

Die Haltungsform ist ein freiwilliges Kennzeichnungssystem für Fleisch von Rind, Schwein und Geflügel. Sie ist in vier Stufen unterteilt. Haltungsform 1 entspricht dem gesetzlichen Mindeststandard, während Haltungsform 4 besonders hohe Tierwohlstandards auszeichnet. Haltungsform 3 signalisiert Außenklima-Ställe und mehr Platz – also deutlich bessere Bedingungen als in konventioneller Haltung.

Die falsche Deklaration mit Haltungsform 3 hätte für Verbraucher und Händler erhebliche Auswirkungen. Wer Produkte mit höherer Tierwohlstufe kauft, zahlt meist mehr – in dem Glauben, nachhaltiger und tierfreundlicher zu konsumieren. Genau hier liegt der Kern des Problems.

Fleischskandal im Münsterland: Hunderte Tonnen betroffen

Nach bisherigen Erkenntnissen gelangten mehrere Hundert Tonnen Fleisch und Wurst unter falscher Angabe der Haltungsform 3 in den Handel. Das bedeutet: Verbraucher könnten im Supermarkt Produkte gekauft haben, die nicht die beworbenen Haltungsbedingungen erfüllten. Auch Händler, die sich auf die Angaben verließen, sind betroffen. Noch ist unklar, in welchem Ausmaß das falsch deklarierte Fleisch verteilt wurde.

Ermittlungen laufen – mögliche Konsequenzen

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bielefeld richten sich auf Verstöße gegen das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, drohen strafrechtliche Konsequenzen für Verantwortliche. Die RVZ hat in einer Stellungnahme erklärt, vollständig mit den Ermittlungsbehörden zu kooperieren. Ziel sei es, vollständige Aufklärung zu leisten und das Vertrauen von Verbrauchern und Handelspartnern zurückzugewinnen.

Haltungsform 3 bleibt im Fokus

Der Fall wirft erneut ein Schlaglicht auf das freiwillige Kennzeichnungssystem für Fleischprodukte. Gerade bei höherwertigen Labels wie Haltungsform 3 ist Transparenz entscheidend. Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass die Angaben korrekt sind.

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