
Greven. Am Mittwoch, dem 30. Juli 2025, wurde eine 46-jährige Frau nach ihrer Rückkehr von der griechischen Insel Korfu am Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) festgenommen. Der Grund: Ein seit längerem bestehender Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover. Die Frau hatte eine Geldstrafe wegen Betrugs nicht bezahlt. Dank des Einsatzes sogenannter PNR-Daten (Passenger Name Records) konnte die Bundespolizei die Rückkehrerin noch bei der Einreisekontrolle stoppen.
Der Zugriff erfolgte routiniert. Die Bundespolizei war durch einen automatisierten Abgleich mit den PNR-Daten auf die gesuchte Frau aufmerksam geworden. Diese Datensätze enthalten neben Name und Geburtsdatum auch Informationen zu Flugroute und Buchungsdetails. Das Bundeskriminalamt (BKA) wertet diese Angaben bei grenzüberschreitenden Flügen seit 2017 systematisch aus. Ziel ist es, gefährliche Straftäter frühzeitig zu identifizieren – auch bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums.
Der Haftbefehl beruhte auf einer nicht bezahlten Geldstrafe in Höhe von 1.600 Euro. Die Strafe war wegen eines Betrugsdelikts verhängt worden. Da die Frau den Betrag noch vor Ort beglich, konnte sie eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen abwenden. Ohne Zahlung hätte ihr sofortiger Arrest bevorgestanden. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ausstehende Geldstrafen unbedingt vor Urlaubsantritt beglichen werden sollten.
Die Methode, Haftbefehl durch PNR-Daten ausfindig zu machen, hat sich in der Praxis längst bewährt. Allein im Jahr 2024 vollstreckte die Bundespolizei an deutschen Flughäfen rund 1.500 Haftbefehle. Bemerkenswert: 560 dieser Fälle betrafen den innereuropäischen Schengen-Verkehr, in dem Reisende keinen Pass zeigen müssen.