Ein 43-jähriger Mann drohte einer Krankenschwester mit Mord und setzte die Türklinke seiner Wohnung unter Strom, um mindestens einen Polizisten zu töten. Das Landgericht Detmold hat ihn nun wegen Bedrohung und versuchten Totschlags in die Gerichtspsychiatrie eingewiesen, da er zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig war.
Der Mann, der an paranoider Schizophrenie und Verfolgungswahn litt, bedrohte eine Krankenschwester im Ameos-Klinikum Bad Salzuflen. Er kündigte an, mit einer AK-47 zu kommen und sie zu erschießen. Nach seiner Entlassung bereitete er seine Wohnungstür vor, um die Polizei mit einem Stromschlag zu schocken.
Die Krankenschwester, die den 43-jährigen Mann betreute, wurde von ihm nach seiner Entlassung bedroht. Er sagte, er würde mit einer AK-47 kommen und sie erschießen. Die Polizei wurde verständigt, und Polizisten eines Spezialeinsatzkommandos öffneten die präparierte Tür mit einer Ramme, um Schockverletzungen zu vermeiden. Der Mann gestand später die Tat.
Das Landgericht Detmold wies den Mann, der die Krankenschwester bedrohte, in die Gerichtspsychiatrie ein. Der Mann war zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig. Der Konsum von Cannabis und anderen Drogen, kombiniert mit seiner psychischen Erkrankung, führte zu seinem Verhalten. Der Gutachter erklärte, dass der Mann aufgrund seiner Erkrankung schuldunfähig war.
Der Mann, der die Krankenschwester bedrohte, wurde auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie eingewiesen. Das Gericht sah ihn als Gefahr für die Allgemeinheit an. Der Mann wurde im Ameos-Klinikum Bad Salzuflen behandelt und litt unter paranoider Schizophrenie, Verfolgungswahn und Drogenkonsum. Seine psychische Erkrankung, verbunden mit dem Drogenkonsum, führte zu der gefährlichen Situation.