
Am 2. Juli 2025 wurde dem Rat der Stadt Münster der Aktionsplan mit dem Titel „Selbstbestimmt und diskriminierungsfrei in unserer Stadt leben können – ein Aktionsplan LSBTIQ für Münster“ vorgelegt. Verantwortlich für die Entwicklung ist das Amt für Gleichstellung. Ziel des Plans ist es, die Lebensbedingungen von LSBTIQ*-Personen in Münster strukturell zu verbessern. In einem über zwei Jahre angelegten, partizipativen Prozess wurden insgesamt 92 Maßnahmen formuliert. Dabei wirkten Vertreterinnen und Vertreter der Community, der Stadtverwaltung sowie der Zivilgesellschaft mit.
Der Aktionsplan setzt vier thematische Schwerpunkte. Erstens sollen Fachkräfte durch Fortbildungen für die Lebensrealitäten von LSBTIQ*-Personen sensibilisiert werden. Zweitens sollen bestehende Strukturen angepasst und neue Angebote geschaffen werden, die LSBTIQ*-freundlich ausgestaltet sind. Drittens wird eine bessere Vernetzung aller relevanten Akteurinnen angestrebt. Viertens ist eine stärkere Sichtbarkeit von LSBTIQ-Lebensweisen vorgesehen, um ihre Normalität in verschiedenen Lebensbereichen zu verankern.
Diese Schwerpunkte werden durch fünf Handlungsfelder konkretisiert: Familie und Kinder; Jugend, Schule und Freizeit; Ausbildung und Erwerbsleben; Sport, Kultur und Freizeit; sowie selbstbestimmtes Älterwerden und Pflege. Zusätzlich definiert der Plan vier Querschnittsthemen: Gewaltschutz und Antidiskriminierung, Gesundheit, Migration sowie Inklusion.
Mehrere Maßnahmen betreffen die Anpassung verwaltungsinterner Abläufe. So sollen städtische Formulare in Zukunft queersensibel gestaltet werden (Maßnahme 69). Außerdem sind Fortbildungen für Mitarbeitende der Stadtverwaltung geplant, um niedrigschwellig Wissen über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt zu vermitteln. In Kitas und Schulen soll ein digitaler Methodenkoffer (Maßnahme 14) entstehen, der pädagogisches Personal bei der Vermittlung vielfältiger Lebensrealitäten unterstützt.
Eine weitere Maßnahme sieht vor, sogenannte Angsträume in der Stadt zu erfassen. Diese sollen aus Perspektive von Betroffenen kartiert werden, um später gezielte Verbesserungen zu ermöglichen. Zu den benannten Orten zählen unter anderem der Hauptbahnhof, das Polizeipräsidium und das Stadthaus 1. Auch spezifische Freizeitangebote sind Bestandteil des Plans: So sollen die bereits bestehenden Schwimmzeiten für trans*, inter* und nicht-binäre Personen weiter verstetigt werden.
Die Ausgestaltung der Maßnahmen basiert auf einer umfassenden Bedarfserhebung. Diese setzte sich unter anderem aus Online-Umfragen, Veranstaltungen, Arbeitsgruppen, Interviews sowie Beteiligungsformaten beim Christopher Street Day (CSD) zusammen. Insgesamt wurden 741 Rückmeldungen ausgewertet. Aus den Ergebnissen geht hervor, dass sich nur 54 % der Befragten in der Öffentlichkeit sicher fühlen. Besonders trans* und inter* Personen äußerten, sich im Umgang mit Behörden nicht immer offen oder vorurteilsfrei behandelt zu fühlen. Nur 11,5 % von ihnen gaben an, durchgängig positive Erfahrungen zu machen. Zudem wurde von Jugendlichen der Wunsch nach mehr Sichtbarkeit in Schulen und Freizeiteinrichtungen geäußert.
Die Umsetzung des LSBTIQ-Aktionsplans für Münster soll schrittweise erfolgen. Erste Maßnahmen, die keine zusätzlichen Haushaltsmittel erfordern, werden kurzfristig umgesetzt. Für weiterführende Projekte sind politische Entscheidungen und ergänzende Finanzmittel erforderlich. Ein zentrales Ziel der kommenden Jahre ist die Einrichtung einer dauerhaften Koordinierungsstelle LSBTIQ* innerhalb der Stadtverwaltung. Diese soll die Umsetzung begleiten, Akteure vernetzen und als Anlaufstelle für alle Beteiligten dienen.