Mehr Netto für Ruheständler in Münster: Aktivrente soll 2026 kommen

Mehr Netto für Ruheständler in Münster: Aktivrente soll 2026 kommen
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Münster. Über 50.000 Ruheständlerinnen und Ruheständler in Münster könnten künftig von der geplanten Aktivrente profitieren. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf verabschiedet, der es Menschen im Rentenalter ermöglichen soll, weiterzuarbeiten und bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei zu verdienen. Der Start ist für den 1. Januar 2026 vorgesehen, allerdings muss das Gesetz noch Bundestag und Bundesrat passieren.

Das Bundesfinanzministerium betont, dass die Regelung Anreize schaffen soll, um erfahrene Arbeitskräfte länger im Beruf zu halten. Der Freibetrag soll für reguläre Löhne und Gehälter gelten, die nach § 19 Einkommensteuergesetz als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erfasst sind. Begünstigt ist also nur, wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung steht. Die Steuerfreiheit soll direkt über die Lohnabrechnung berücksichtigt werden, sodass der Vorteil unmittelbar beim Nettolohn spürbar wäre.

Wer profitieren kann und wer nicht

Begünstigt sind Personen, deren Arbeitgeber weiterhin Rentenversicherungsbeiträge abführen, etwa in Teilzeit oder mit einem höheren Minijob. Nicht umfasst sind selbstständige Tätigkeiten, da der Freibetrag ausschließlich auf Arbeitslohn anwendbar ist. Auch einmalige Zahlungen wie Abfindungen, Nachzahlungen oder Leistungen aus früheren Dienstverhältnissen gelten nicht als begünstigt.

Nach aktuellem Stand soll der steuerfreie Betrag nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Damit würde er den Steuersatz für andere Einkünfte nicht erhöhen. Viele Rentnerinnen und Rentner in Münster könnten somit direkt von der Entlastung profitieren, wenn sie neben ihrer Altersrente weiterarbeiten. Ziel ist es, eine unbürokratische Regelung zu schaffen, die ältere Menschen im Arbeitsleben hält und gleichzeitig den Fachkräftemangel abfedert.

Finanzielle Auswirkungen und Bedeutung für Münster

Nach Berechnungen der Bundesregierung rechnet der Bund mit jährlichen Steuermindereinnahmen von rund 890 Millionen Euro. Diese Summe verteilt sich auf Bund, Länder und Kommunen. Für Städte wie Münster bedeutet das zwar geringere Steuereinnahmen, gleichzeitig könnte die Aktivrente aber auch zur Entlastung des Arbeitsmarkts beitragen. Besonders in Bereichen wie Einzelhandel, Pflege oder Handwerk sind erfahrene Kräfte gefragt.

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In Münster leben laut IT.NRW und Deutscher Rentenversicherung etwa 55.000 Menschen im Rentenalter. Viele von ihnen sind bereits ehrenamtlich aktiv oder arbeiten in Teilzeit weiter. Für sie könnte die Aktivrente neue finanzielle Anreize schaffen, ihre Tätigkeit fortzuführen oder wieder aufzunehmen. Eine erste Bewertung der Regelung ist bis Ende 2029 vorgesehen. Dann soll auch geprüft werden, ob eine Ausweitung auf Selbstständige sinnvoll wäre.

Was noch offen ist

Der Entwurf ist noch kein gültiges Gesetz. Das parlamentarische Verfahren steht erst am Anfang und kann noch Änderungen bringen. Sowohl Bundestag als auch Bundesrat müssen zustimmen. Fachkreise erwarten, dass insbesondere Fragen der Abgrenzung und der praktischen Umsetzung in der Lohnsteuerverwaltung noch diskutiert werden. Erst wenn das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, steht fest, ob und in welcher Form die Aktivrente tatsächlich zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt.

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