
Ab dem 1. Juni 2025 gilt im Quartier „Klein Muffi“ in Münster eine neue Parkregelung. Die Stadt führt mit der Bewohnerparkzone in Klein Muffi erstmals ein sogenanntes Mischprinzip ein. Das bedeutet: Wer keinen Bewohnerparkausweis besitzt, darf im Gebiet nur noch maximal zwei Stunden mit Parkscheibe parken. Anwohnende mit gültigem Ausweis sind davon ausgenommen und dürfen zeitlich unbegrenzt in der Zone parken. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Parkdruck zu senken und langfristig abgestellte Fahrzeuge, etwa Wohnmobile, aus dem engen Quartier zu verdrängen.
Die neue Bewohnerparkzone L umfasst das Gebiet zwischen Hansaring, Wolbecker Straße, Schillerstraße und dem Dortmund-Ems-Kanal. Damit wird ein Bereich reguliert, der bisher stark vom Parksuchverkehr rund um den Hafen, vom Berufskolleg und durch Pendlerinnen und Pendler belastet war. Besonders auffällig: In dem Viertel standen häufig Fahrzeuge, die über Wochen oder Monate hinweg nicht bewegt wurden. Die neue Regelung soll für mehr Fairness und Verfügbarkeit von Parkraum für Anwohnende sorgen.
Wer in Klein Muffi wohnt, kann den Bewohnerparkausweis bequem online über die städtische Website beantragen: www.stadt-muenster.de/bewohnerparkausweis. Alternativ ist auch eine Antragstellung im Bürgerbüro möglich – allerdings wird hierfür eine Terminvereinbarung empfohlen. Der Ausweis gilt für ein Jahr ab Einführung der Parkzone. Die Stadt Münster plant einen Übergangszeitraum in den ersten beiden Juniwochen, damit alle Anwohnenden ausreichend Zeit für die Beantragung erhalten.
Mit der Bewohnerparkzone in Klein Muffi setzt die Stadt Münster ein weiteres Element ihres Integrierten Parkraumkonzepts um. Dieses wurde 2024 vom Stadtrat beschlossen und sieht die schrittweise Einführung von Bewohnerparkzonen in stark belasteten Innenstadtquartieren vor. „Klein Muffi“ ist dabei die zehnte Bewohnerparkzone in Münster.