Der Bundestag hat ein bahnbrechendes Gesetz verabschiedet, das Selbstbestimmungsgesetz, welches das alte Transsexuellengesetz von 1980 ablöst. Dieses neue Gesetz ermöglicht es trans- und intergeschlechtlichen Menschen, ihre Namen und Geschlechtseinträge einfacher zu ändern, was einen signifikanten Fortschritt in der Anerkennung ihrer Rechte darstellt.
Die wichtigste Änderung durch das neue Gesetz ist der Wegfall der bisherigen bürokratischen Hürden. Statt der erforderlichen zwei psychiatrischen Gutachten und eines Gerichtsbeschlusses genügt nun eine einfache Erklärung beim Standesamt. Diese Neuregelung erleichtert den Betroffenen erheblich das Verfahren zur Änderung ihrer persönlichen Daten.
Eine weitere Neuerung betrifft junge Menschen ab 14 Jahren. Sie können ihre Erklärung nun selbstständig beim Standesamt abgeben, ohne eine Beratungspflicht erfüllen zu müssen. Allerdings ist hierfür die Zustimmung der Sorgeberechtigten notwendig. Bei Konflikten zwischen den Jugendlichen und ihren Sorgeberechtigten sieht das Gesetz eine Klärung durch das Familiengericht vor. Für Personen unter 14 Jahren müssen die Erklärungen weiterhin durch die Eltern oder gesetzliche Vertreter eingereicht werden.
Da der Bundesrat dem Gesetz nicht zustimmen muss, steht seiner Implementierung nichts im Wege. Diese gesetzliche Änderung wird nicht nur den Alltag vieler betroffener Personen erleichtern, sondern auch ein Zeichen für eine fortschrittlichere und inklusivere Gesellschaft setzen. Die einfacheren Prozesse versprechen eine größere Selbstbestimmung und weniger Stigmatisierung für trans- und intergeschlechtliche Menschen.