
Münster. Die Kommunalwahl 2025 in Münster steht bevor: Am Sonntag, den 14. September, entscheiden rund 250.000 Wahlberechtigte über die politische Zukunft der Stadt. Neben der Wahl eines neuen Oberbürgermeisters oder einer Oberbürgermeisterin werden auch der Rat der Stadt, die sechs Bezirksvertretungen und der Integrationsrat neu besetzt. Diese Wahl ist eine von zentraler Bedeutung – nicht nur wegen des personellen Umbruchs an der Stadtspitze, sondern auch, weil viele politische Entscheidungen der kommenden Jahre auf lokaler Ebene getroffen werden.
Münster Aktuell wird ab kommender Woche umfassend über die Wahl berichten – auf der Website sowie auf Instagram.
Markus Lewe (CDU), der seit 2009 Oberbürgermeister ist, tritt nicht mehr zur Wahl an. Damit endet eine Ära – und die Nachfolge ist offen. Voraussichtlich acht Kandidatinnen und Kandidaten bewerben sich um das Amt. Dazu gehören Dr. Georg Lunemann (CDU), Maren Berkenheide (Volt), Stephan Brinktrine (SPD), Tilman Fuchs (Grüne), Katja Martinewski (Die Linke), Franz Pohlmann (ÖDP), Roland Scholle (Die PARTEI) und Georgios Tskalidis (Internationale Demokratische Liste). Sollte keiner der Bewerbenden im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreichen, wird am 28. September eine Stichwahl durchgeführt.
Der oder die neue Oberbürgermeister*in übernimmt gleich drei zentrale Aufgaben: als oberster Repräsentant der Stadt, Vorsitzender des Stadtrats und Chef oder Chefin der gesamten Stadtverwaltung. Das Amt ist also nicht nur politisch, sondern auch administrativ von großer Bedeutung. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.
Neben dem OB wird auch der Rat der Stadt neu zusammengesetzt. Insgesamt werden 66 Ratsmitglieder gewählt – je zur Hälfte direkt in den Wahlkreisen sowie über die Listen der Parteien und Wählergruppen. Der oder die Oberbürgermeister*in ist als 67. Mitglied ebenfalls stimmberechtigt im Rat vertreten. Im Rennen sind voraussichtlich zehn Parteien, zwei Wählergruppen sowie ein Einzelbewerber.
Die Arbeit im Rat erfolgt in Ausschüssen und Fraktionen, die sich ab mindestens drei Ratsmitgliedern bilden dürfen. Auch kleinere Zusammenschlüsse sind als Gruppen möglich. Derzeit besteht der Rat aus sechs Fraktionen, einer Gruppe und einem fraktionslosen Ratsmitglied. Getagt wird etwa alle zwei Monate. Die Ratsbeschlüsse betreffen Themen wie Schulentwicklung, Stadtplanung, Klimaschutz, Mobilität oder Wohnungsbau – also genau die Bereiche, die den Alltag der Menschen in Münster maßgeblich prägen.
Ebenfalls gewählt werden die sechs Bezirksvertretungen: Mitte, Nord, Ost, Südost, Hiltrup und West. Sie bestehen jeweils aus 19 Mitgliedern und sind für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Aufgaben der Bezirksvertretungen betreffen vor allem die unmittelbare Umgebung der Menschen – etwa die Ausstattung von Schulen, Spielplätzen und Friedhöfen oder Fragen der Grünpflege, Denkmalschutz und Vereinsförderung. Auch Straßenbenennungen oder kleinere Infrastrukturmaßnahmen fallen in ihren Zuständigkeitsbereich. Geleitet werden die Gremien jeweils von einem oder einer Bezirksbürgermeister*in, der oder die aus den gewählten Vertreterinnen und Vertretern hervorgeht.
Die Bezirksvertretungen gelten als besonders bürgernah. Sie sind der erste Anlaufpunkt, wenn es um Anliegen in den Stadtteilen geht – und bieten somit die Möglichkeit zur direkten politischen Teilhabe auf lokaler Ebene.
Parallel zur Kommunalwahl Münster 2025 findet auch die Wahl des Integrationsrats statt. Dieses Gremium setzt sich für die Teilhabe und Chancengleichheit von Menschen mit internationaler Geschichte ein. Voraussetzung für die Einrichtung ist eine ausländische Wohnbevölkerung von mindestens 5.000 Personen – Münster erfüllt dieses Kriterium mit Leichtigkeit.
Der Integrationsrat besteht aus 27 Mitgliedern: 18 werden direkt von der Wahlbevölkerung gewählt, neun weitere entsendet der Stadtrat. Wahlberechtigt sind alle Menschen ab 16 Jahren mit ausländischer Staatsangehörigkeit, Eingebürgerte sowie in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Münster seit mindestens 16 Tagen und ein rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland seit mindestens einem Jahr.
Der Integrationsrat berät den Stadtrat in allen Belangen, die Menschen mit Migrationshintergrund betreffen – von Bildung über Arbeitsmarkt bis hin zu Fragen des Zusammenlebens. Er ist damit ein wichtiges Gremium für eine moderne, offene Stadtgesellschaft.
Die letzte Kommunalwahl 2020 in Münster hatte mit 63 Prozent die höchste Wahlbeteiligung unter allen kreisfreien Städten in NRW. Das zeigt: Politisches Interesse auf kommunaler Ebene ist vorhanden. Auch 2025 erhofft sich die Stadt wieder eine hohe Beteiligung – denn viele politische Weichenstellungen finden nicht in Berlin, sondern direkt in Münster statt.
Wer sich informieren möchte, findet umfassende Informationen zur Kommunalwahl Münster 2025 auf den offiziellen Seiten der Stadt unter www.stadt-muenster.de/wahlen sowie www.stadt-muenster.de/rathaus. Dort sind auch Hinweise zur Briefwahl, barrierefreien Wahllokalen und zur Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten verfügbar.