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NRW zahlt 100 % für Herdenschutz: Zäune und Hunde jetzt landesweit gefördert

Ein bestätigter Bericht über eine Wolfssichtung im Süden Telgte. Dies wirft Licht auf die zunehmende Präsenz von Wölfen im Münsterland. Mit der Herdenschutz NRW Förderung unterstützt das Land ab sofort Tierhalter in allen Regionen, nicht mehr nur in ausgewiesenen Gebieten.
Foto: 942784

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NRW. Mit der Herdenschutz Förderung unterstützt das Land NRW ab sofort Tierhalter in allen Regionen – nicht mehr nur in ausgewiesenen Gebieten. Finanziert werden spezielle Schutz­zäune sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden mit einer Kostenübernahme von bis zu 100 Prozent. Zugleich bleibt der landesweite Schadenausgleich für Wolfsrisse bestehen, jedoch nur noch übergangsweise ohne Grundschutz.

Herdenschutz Förderung in NRW: Was jetzt gefördert wird

Gefördert werden robuste Elektrozäune, geeignete Netz- oder Litzenzäune inklusive Tore, Erdungs- und Stromversorgungstechnik sowie Schulungen zur sachgerechten Nutzung. Zusätzlich kann die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden förderfähig sein, wenn Betrieb, Gelände und Tierbestand die Haltung sinnvoll erscheinen lassen. Damit soll die Herdenschutz Förderung klare, praxistaugliche Leitplanken für präventiven Schutz schaffen.

Wer Anträge stellen kann und warum die Ausweitung kommt

Antragsberechtigt sind Tierhalter in ganz NRW, insbesondere mit Schaf- und Ziegenbeständen. Hintergrund der Ausweitung: Wölfe können täglich Distanzen von mehr als 50 Kilometern zurücklegen. Ein flächendeckender, wirksamer Herdenschutz soll verhindern, dass Wölfe das Reißen von Nutztieren erlernen und wiederholt anwenden. Deshalb wird die Förderung landesweit geöffnet und mit Beratung flankiert.

Entschädigung bei Wolfsrissen: Übergangsfrist und Grundschutz

Der Schadenausgleich bleibt bestehen. Nach einer einjährigen Übergangsfrist gibt es Entschädigungen jedoch nur noch, wenn ein angemessener Grundschutz vorhanden ist. So sollen Prävention und Haftung fair austariert werden. 2024 wurden in NRW rund 50.000 Euro an Schadenausgleich nach etwa 80 Angriffen gezahlt.

Budget 2025 und Beratung: So läuft die Umsetzung

Für 2025 stehen bis zu 1 Million Euro bereit. Bewilligungen erfolgen nach Prüfung der Unterlagen und der Eignung der Maßnahmen. Fachliche Unterstützung bietet die Landwirtschaftskammer NRW: Von der Zaunplanung über die Auswahl geeigneter Hunde bis hin zu Schulungen zur sicheren Anwendung erhalten Betriebe konkrete Hinweise. Die Kombination aus Förderung und Beratung erhöht die Wirksamkeit im Alltag.

Konfliktlage und Einordnung: Schutzstatus und Praxis

Zwischen Naturschutz und Nutztierhaltung gibt es Spannungen. Tierhalter verweisen auf Schäden und Mehraufwand, während der hohe Schutzstatus des Wolfs gilt. Die landesweite Herdenschutz setzt genau hier an: Sie soll Betriebe entlasten, Nutztiere besser schützen und zugleich den Schutzstatus akzeptieren.

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