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Oberlandesgericht Hamm: Hitlergruß mit linkem Arm strafbar

Die Strafverfahren am Landgericht Münster im Dezember 2024 decken schwere Vorwürfe ab, darunter Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Missbrauch und Erpressung. Die Staatsanwaltschaften in Düsseldorf und Münster haben entschieden: Keine Ermittlungen gegen NRW-Justizminister Benjamin Limbach. Trotz anhaltender politischer Kritik und medialer Aufmerksamkeit sehen die Ermittlungsbehörden keinen strafrechtlich relevanten Anfangsverdacht. Die Entscheidung basiert auf einer unabhängigen Prüfung und stellt vorerst klar: Es gibt keinen Grund für ein Ermittlungsverfahren gegen den Grünen-Politiker. Die Justizministerkonferenz dürfte dennoch mit Spannung verfolgen, wie sich die Vorwürfe politisch weiterentwickeln. Widersprüchliche eidesstattliche Erklärungen heizen die Diskussion an Im Mittelpunkt der Kontroverse steht die Besetzung der Präsidentenstelle am Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster. Benjamin Limbach hatte eine Bewerberin für das Amt favorisiert – eine Richterkollegin, mit der er laut Medienberichten persönlich bekannt ist. Ein unterlegener Mitbewerber, ein erfahrener Bundesrichter, erhob daraufhin schwere Vorwürfe. Er sprach von möglicher Vetternwirtschaft und warf dem Justizminister Ämterpatronage vor. Beide Seiten legten eidesstattliche Versicherungen vor – mit diametral entgegengesetzten Darstellungen. Während Limbach betont, dass die Entscheidung ausschließlich auf fachlichen Kriterien basierte, sieht der Bundesrichter einen klaren Fall von politisch motivierter Günstlingswirtschaft. Der Klageweg bis zum Bundesverfassungsgericht Die Angelegenheit wurde nicht nur öffentlich, sondern auch juristisch ausgetragen. Der Bundesrichter reichte Klage gegen die Auswahlentscheidung ein. Das Verfahren ging durch mehrere Instanzen und landete schließlich beim Bundesverfassungsgericht. Parallel dazu beschäftigte sich die Landespolitik mit dem Fall. Das nordrhein-westfälische Kabinett zog daraufhin die ursprüngliche Entscheidung zur Besetzung des OVG-Präsidentenpostens zurück – eine Reaktion auf die öffentliche und juristische Kritik. Untersuchungsausschuss prüft Hintergründe der Besetzungsentscheidung Die politischen Wellen schlagen weiterhin hoch. Der nordrhein-westfälische Landtag hat einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, um die Vorgänge rund um die Besetzung des Spitzenpostens aufzuarbeiten. Im Zentrum steht die Frage, ob persönliche Beziehungen bei der Entscheidung eine Rolle spielten. Oder war es tatsächlich eine rein fachliche Auswahl? Benjamin Limbach soll dazu in der kommenden Woche als Zeuge aussagen. Die Öffentlichkeit erwartet Antworten – auch wenn es keine Ermittlungen gegen NRW-Justizminister Benjamin Limbach gibt, bleibt die politische Verantwortung ein zentrales Thema. Politische Konsequenzen trotz fehlender strafrechtlicher Relevanz Die Entscheidung der Staatsanwaltschaften beendet nicht die Debatte. Sie verschiebt sie lediglich auf die politische Bühne. Die Opposition spricht von einem Skandal, der das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz beschädigt. Für Justizminister Limbach bedeutet die Situation eine enorme Belastung. Auch wenn strafrechtlich kein Fehlverhalten festgestellt wurde, steht seine Glaubwürdigkeit in Frage. Die kommenden Sitzungen des Untersuchungsausschusses könnten entscheidend für seine politische Zukunft sein. Keine Ermittlungen gegen NRW-Justizminister Benjamin Limbach – aber das letzte Wort ist noch nicht gesprochen Die Meldung "Keine Ermittlungen gegen NRW-Justizminister Benjamin Limbach" mag aus juristischer Sicht Klarheit schaffen. Doch politisch bleibt vieles offen. Die Frage nach möglichen Verfehlungen im Auswahlverfahren ist nicht abschließend geklärt. Der Untersuchungsausschuss wird in den kommenden Wochen weitere Zeugen anhören. Dabei geht es um mehr als nur die Besetzung eines Richterpostens. Es geht um Transparenz, Vertrauen und politische Integrität – nicht nur für Benjamin Limbach, sondern für das gesamte Justizsystem in Nordrhein-Westfalen.
Foto: Arek Socha

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Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass der Hitlergruß auch mit dem linken Arm strafbar ist. Ein 51-jähriger Mann provozierte 2022 bei einem G-7-Treffen in Münster linke Demonstranten mit einer Reichsflagge und zweimaligem Hitlergruß.

Der Fall im Detail

Der Mann behauptete, er habe den linken Arm benutzt, weil er glaubte, der Gruß sei nur mit dem rechten Arm verboten. Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Münster verurteilten ihn wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu 60 Tagessätzen à 10 Euro, insgesamt 600 Euro. Das Oberlandesgericht Hamm verwarf die Revision als unbegründet.

Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot

Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass auch der Hitlergruß mit dem linken Arm die verbotene Grußform darstellt. Das Verbot zielt darauf ab, die Gewöhnung an verfassungsfeindliche Kennzeichen zu verhindern. Solche Kennzeichen und Symbole sind kein akzeptiertes Mittel der politischen Auseinandersetzung.

Weiterer Fall: Rechtsextreme Symbole bei Demonstration

Ein weiterer Fall verdeutlicht die Ernsthaftigkeit der deutschen Justiz im Umgang mit verfassungsfeindlichen Symbolen. Ein Mann aus Rheine zeigte bei einer rechtspopulistischen Demo 2022 in Münster ein Keltenkreuz-Tattoo auf seinem Daumen. Ein Polizist zeigte den Mann an, der behauptete, es sei ein Fadenkreuz. Die Richter glaubten ihm nicht.

Gerichtliche Konsequenzen

Das Amts- und Landgericht Münster verurteilten den Mann wegen Nähe zu rechtsextremem Gedankengut zu 90 Tagesnettoverdiensten à 40 Euro, insgesamt 3600 Euro. Auch hier war die Revision zum Oberlandesgericht erfolglos.

Bedeutung der Urteile

Diese Urteile zeigen, dass die Verteidigung der Demokratie im Kleinen beginnt. Der Vorsitzende des Senats betonte, dass solche Symbole und Gesten nicht toleriert werden dürfen. Die Rechtsprechung unterstreicht, dass die Justiz entschlossen gegen jegliche Form von verfassungsfeindlichen Handlungen vorgeht.