Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass der Hitlergruß auch mit dem linken Arm strafbar ist. Ein 51-jähriger Mann provozierte 2022 bei einem G-7-Treffen in Münster linke Demonstranten mit einer Reichsflagge und zweimaligem Hitlergruß.
Der Mann behauptete, er habe den linken Arm benutzt, weil er glaubte, der Gruß sei nur mit dem rechten Arm verboten. Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Münster verurteilten ihn wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu 60 Tagessätzen à 10 Euro, insgesamt 600 Euro. Das Oberlandesgericht Hamm verwarf die Revision als unbegründet.
Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass auch der Hitlergruß mit dem linken Arm die verbotene Grußform darstellt. Das Verbot zielt darauf ab, die Gewöhnung an verfassungsfeindliche Kennzeichen zu verhindern. Solche Kennzeichen und Symbole sind kein akzeptiertes Mittel der politischen Auseinandersetzung.
Ein weiterer Fall verdeutlicht die Ernsthaftigkeit der deutschen Justiz im Umgang mit verfassungsfeindlichen Symbolen. Ein Mann aus Rheine zeigte bei einer rechtspopulistischen Demo 2022 in Münster ein Keltenkreuz-Tattoo auf seinem Daumen. Ein Polizist zeigte den Mann an, der behauptete, es sei ein Fadenkreuz. Die Richter glaubten ihm nicht.
Das Amts- und Landgericht Münster verurteilten den Mann wegen Nähe zu rechtsextremem Gedankengut zu 90 Tagesnettoverdiensten à 40 Euro, insgesamt 3600 Euro. Auch hier war die Revision zum Oberlandesgericht erfolglos.
Diese Urteile zeigen, dass die Verteidigung der Demokratie im Kleinen beginnt. Der Vorsitzende des Senats betonte, dass solche Symbole und Gesten nicht toleriert werden dürfen. Die Rechtsprechung unterstreicht, dass die Justiz entschlossen gegen jegliche Form von verfassungsfeindlichen Handlungen vorgeht.