Sammelklage gegen Facebook-Mutterkonzern Meta: Millionen Nutzer fordern Entschädigung

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Austin Distel

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Hamburg. Am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg läuft derzeit eine großangelegte Sammelklage gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta. Im Mittelpunkt steht ein massives Datenleck, bei dem zwischen Januar 2018 und September 2019 sensible Nutzerdaten von rund 530 Millionen Menschen weltweit gestohlen wurden – darunter etwa sechs Millionen Betroffene in Deutschland.
Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) hat eine sogenannte Musterfeststellungsklage eingereicht, um den Weg zu Schadenersatzforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erleichtern. Ziel ist, dass Betroffene einfacher eine Entschädigung von Meta erhalten können.

Hintergrund: Datenleck bei Facebook betraf Millionen Nutzer

Das Datenleck wurde im April 2021 öffentlich. Über eine technische Lücke konnten Angreifer Facebook-Profile mit Telefonnummern verknüpfen. So gelangten Daten wie Name, Geschlecht, Land, Nutzer-ID und Telefonnummer in Umlauf – später tauchten sie sogar im Darknet auf.
Nach Angaben der Verbraucherschützer habe Meta damit gegen zentrale Datenschutzpflichten verstoßen. Besonders brisant: Die Sicherheitslücke war bereits lange bekannt, doch das Unternehmen reagierte erst, als die Daten schon verbreitet waren.

Höhe der möglichen Entschädigung

Die Sammelklage gegen Meta fordert Entschädigungen zwischen 100 und 600 Euro pro Person – abhängig davon, wie viele Daten im Einzelfall betroffen sind. Grundlage der Forderung ist Artikel 82 der DSGVO, der Schadensersatz bei Datenschutzverstößen regelt.
Würde das Gericht feststellen, dass Meta schuldhaft gehandelt hat, könnten allein in Deutschland Zahlungen von mehr als 600 Millionen Euro fällig werden.

Rechtliche Grundlage: Musterfeststellungsklage als Verbraucherschutz-Instrument

Die Musterfeststellungsklage wurde 2018 eingeführt, um Verbraucherinnen und Verbraucher kollektiv gegen große Konzerne zu vertreten. Anders als bei Einzelklagen reicht es, sich über das Verbandsklageregister des Bundesamts für Justiz (BfJ) anzuschließen.
Im aktuellen Fall haben sich bereits über 14.000 Betroffene registriert. Der vzbv bietet zudem ein Online-Tool, mit dem Nutzer prüfen können, ob ihre Telefonnummern zwischen 2018 und 2019 Teil des Datenlecks waren.

Neuer Rechtsrahmen durch BGH-Urteil

Ein wichtiges Signal kam bereits im November 2024 vom Bundesgerichtshof (BGH): Demnach müssen Betroffene keinen konkreten Schaden wie Identitätsdiebstahl nachweisen, um Anspruch auf Entschädigung zu haben. Es genügt, vom Datenleck betroffen gewesen zu sein.
Diese Entscheidung ebnete den Weg für die aktuelle Sammelklage gegen Meta – und könnte auch für künftige Datenschutzverfahren von großer Bedeutung sein.

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Europaweite Signalwirkung

Die Hamburger Klage könnte zu einem europaweiten Präzedenzfall werden. Ähnliche Verfahren laufen bereits in Irland, Österreich und den Niederlanden. 2023 hatte die irische Datenschutzbehörde DPC Meta wegen des Vorfalls mit 265 Millionen Euro Bußgeld belegt.
Sollte der vzbv Erfolg haben, könnten künftig weitere große Tech-Konzerne mit ähnlichen Sammelklagen rechnen müssen.

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