SC Preußen Münster sieht sich erneut mit einer Geldstrafe durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) konfrontiert. Die aktuelle Strafe beläuft sich auf 6300 Euro und folgt auf frühere Sanktionen für ähnliches Fehlverhalten seiner Anhänger.
Die Strafe wurde verhängt, weil Fans des Vereins vor und während eines Ligaspiels gegen den SSV Ulm unerlaubte Pyrotechnik entzündeten. Sie zündeten mindestens zehn Rauchkörper und acht Bengalische Fackeln. Solches Verhalten gefährdet nicht nur die Sicherheit der anderen Anwesenden, sondern verstößt auch gegen klare Ligavorschriften und Stadionrichtlinien.
Von der verhängten Geldstrafe können bis zu 2100 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden. Diese Option ermöglicht es SC Preußen Münster, direkt in Maßnahmen zu investieren, die zukünftig derartige Vorfälle verhindern sollen. Der Verein steht in der Verantwortung, diese Mittel zielgerichtet und nachweisbar einzusetzen.
Der DFB fordert von SC Preußen Münster einen detaillierten Nachweis über die Verwendung der zugewiesenen Mittel bis spätestens 31. Dezember 2024. Dies ist eine Maßnahme, die sicherstellen soll, dass die Geldstrafe eine nachhaltige Wirkung im Sinne der Sicherheit und des Gewaltschutzes erzielt.
Die erneute Verhängung einer Geldstrafe unterstreicht die Dringlichkeit, mit der der DFB und die Liga unsportliches Verhalten unter den Fans adressieren wollen. Es zeigt auch, dass SC Preußen Münster möglicherweise seine Strategien zur Fanbetreuung und -kontrolle verstärken muss, um weitere Strafen zu vermeiden und ein sichereres Stadionerlebnis zu gewährleisten.