
Münster. Ab Anfang August 2025 beginnt in Münster die gesetzlich vorgeschriebene Schuleingangsuntersuchung. Sie richtet sich an alle Kinder, die bis zum 30. September 2026 sechs Jahre alt werden. Damit betrifft die Untersuchung alle potenziellen Erstklässler des Schuljahres 2026/27. Die Teilnahme ist verpflichtend – sie bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Einschulung.
Die Untersuchung findet im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst an der Stolbergstraße 2a statt. Ziel ist es, den Entwicklungsstand der Kinder systematisch zu erfassen. Im Mittelpunkt stehen Bereiche wie Sprachentwicklung, Feinmotorik, Aufmerksamkeit, visuelle Wahrnehmung sowie das Zahlen- und Mengenverständnis. Frühzeitig sollen dabei mögliche Förderbedarfe erkannt werden, um rechtzeitig Unterstützung anzubieten.
Eltern erhalten eine schriftliche Einladung mit zwei Fragebögen – einen für sich selbst, einen für die Kita. Beide sind freiwillig und vertraulich. Die Schuleingangsuntersuchung ist keine Prüfung. Eltern werden ausdrücklich gebeten, auf ein gezieltes Training im Vorfeld zu verzichten. Ziel ist ein unverfälschter Eindruck vom tatsächlichen Entwicklungsstand des Kindes.
Kitas und Eltern spielen eine wichtige Rolle bei der Einschätzung der Entwicklung. Besonders Kinder mit erkennbarem Unterstützungsbedarf sollten frühzeitig angemeldet werden. Auf Wunsch oder bei Auffälligkeiten kann zusätzlich ein schulärztliches Gespräch erfolgen. Eine ärztliche Beratung vor Ort ist weiterhin möglich.
Das Untersuchungsverfahren ist standardisiert und zunehmend bundesweit etabliert. Es gewährleistet Vergleichbarkeit und Transparenz im Einschulungsprozess. Die Entscheidung über eine Rückstellung vom Schulbesuch trifft ausschließlich die Schulleitung – und zwar erst nach einem ausführlichen Gespräch mit den Eltern.
Der Untersuchungsort ist zentral gelegen und gut mit dem ÖPNV erreichbar. Für Rückfragen steht der schulärztliche Dienst telefonisch unter 0251 / 492-5411 oder per E-Mail an schularzt@stadt-muenster.de zur Verfügung.