
Nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Kreis Olpe hat die Stadt Münster erste Vorsorgemaßnahmen getroffen. Ziel ist es, eine mögliche Einschleppung des hochansteckenden Virus frühzeitig zu erkennen und im Ernstfall schnell reagieren zu können. Während das Virus für Menschen ungefährlich ist, stellt es für Wild- und Hausschweine ein erhebliches Risiko dar: Die Krankheit verläuft in den meisten Fällen tödlich und kann erhebliche wirtschaftliche Schäden in der Landwirtschaft verursachen.
Alle im Stadtgebiet erlegten, verunfallten oder tot aufgefundenen Wildschweine müssen ab sofort auf das Virus untersucht werden. Grundlage ist ein Erlass des Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Nordrhein-Westfalen (LAVE), der für ganz NRW gilt. Das Veterinäramt Münster stellt Jägerinnen und Jägern für die Probenentnahme kostenlos spezielle Röhrchen zur Verfügung. Diese können entweder im Amt abgeholt oder auf Wunsch zugesandt werden. Um die fachgerechte Handhabung der Proben zu gewährleisten, erhalten Mitarbeitende des Veterinäramtes zudem Schulungen zur korrekten Entnahme und Dokumentation.
Parallel dazu richtet die Stadt zwei zentrale Entsorgungsstellen ein, an denen tote Tiere in verschließbaren 240-Liter-Tonnen hygienisch deponiert werden können. Die Verwaltung steht hierzu in engem Austausch mit der Kreisjägerschaft, dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband und weiteren Akteuren. Auch die Bevölkerung ist aufgerufen, mitzuwirken: Wer im Wald oder am Wegesrand ein verendetes oder auffälliges Wildschwein entdeckt, sollte dies mit möglichst genauer Standortangabe und einem Foto an das Veterinäramt melden. Werktags ist das Amt telefonisch oder per E-Mail erreichbar, außerhalb der Öffnungszeiten übernimmt die Bereitschaftszentrale des LAVE die Koordination.
Zur weiteren Eindämmung des Risikos bittet die Stadt Hundehalterinnen und Hundehalter, ihre Tiere in Waldgebieten grundsätzlich an der Leine zu führen. So sollen Kontakte mit möglicherweise infizierten Kadavern vermieden werden. Halterinnen und Halter von Hausschweinen sind verpflichtet, ihre Tiere beim Veterinäramt zu registrieren, sofern dies noch nicht geschehen ist. Die Registrierung erleichtert im Ernstfall gezielte Maßnahmen und schützt Tierbestände.
„Für Münster besteht aktuell kein Grund zur Beunruhigung“, sagt Tim Kornblum, Leiter des Gesundheits- und Veterinäramts. „Aber die frühzeitige und koordinierte Vorbereitung ist entscheidend, um Tierbestände zu sichern und wirtschaftliche Folgen zu minimieren. Die gute Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft, der Jägerschaft und anderen Beteiligten ist dabei ein zentraler Erfolgsfaktor.“ Der Fall zeige, wie wichtig funktionierende Melde- und Überwachungssysteme seien, um Infektionsketten rasch zu erkennen und unterbrechen zu können.
Der Anlass für die Maßnahmen liegt im Nachweis der Afrikanischen Schweinepest am 14. Juni bei einem Wildschwein im Raum Kirchhundem im Kreis Olpe. Das Tier war von einem Jäger entdeckt und anschließend untersucht worden. Mittlerweile sind weitere Fälle in den Kreisen Olpe, Siegen-Wittgenstein und Hochsauerland bekannt geworden. Dort bereiten die zuständigen Behörden aktuell die Einrichtung von Sperr- und Beobachtungszonen vor. Die Stadt Münster verfolgt die Entwicklung aufmerksam und hält sich für alle Eventualitäten bereit.