
Münster. Am Sonntag, den 28. September 2025, findet in Münster die Stichwahl um das Amt des Oberbürgermeisters statt. Nachdem bei der Hauptwahl am 14. September keiner der Kandidaten eine absolute Mehrheit erreichen konnte, treten nun Tilman Fuchs (Grüne, 41,30 %) und Dr. Georg Lunemann (CDU, 37,28 %) gegeneinander an. Viele Bürgerinnen und Bürger möchten ihre Stimme in der Stichwahl in Münster per Briefwahl abgeben. Doch wie funktioniert das genau, und welche Fristen sind einzuhalten?
Alle Wahlberechtigten, die bereits bei der Hauptwahl eine Vormerkung für die Briefwahl abgegeben haben, erhalten ihre Unterlagen automatisch auch für die Stichwahl in Münster. Diese werden Ende der Woche verschickt. Damit müssen diese Personen keinen neuen Antrag stellen.
Wer erstmals Briefwahl nutzen möchte, muss die Unterlagen separat beantragen. Dies ist in Münster auf folgenden Wegen möglich:
schriftlich,
per Fax,
per E-Mail,
oder über den Online-Service des Wahlamts.
Telefonische Anträge sind nicht zulässig. Ab Mittwoch nach der Hauptwahl ist das Wahlbüro im Stadthaus wieder geöffnet, sodass auch dort Anträge gestellt werden können.
Die Unterlagen für die Stichwahl können bis spätestens Freitag, 26. September 2025, um 15 Uhr beantragt werden. In Ausnahmefällen – etwa bei plötzlicher Erkrankung – ist dies noch am Wahltag selbst bis 15 Uhr möglich.
Die Wahlbriefe müssen bis spätestens Sonntag, 28. September, 16 Uhr beim Rathaus Münster eingegangen sein. Später eintreffende Briefe dürfen nicht mehr berücksichtigt werden. Um sicherzugehen, können die Wahlbriefe auch in die Briefkästen der Stadthäuser, Bezirksverwaltungen und Bürgerbüros eingeworfen werden. Diese werden am Wahlsonntag noch mehrfach geleert.
Für die Stichwahl Münster 2025 gilt die ursprüngliche Wahlbenachrichtigung der Hauptwahl. Neue Benachrichtigungen werden nicht verschickt. Wer seine Benachrichtigung verloren hat, kann auch mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass wählen.
Die Wahllokale sind grundsätzlich dieselben wie bei der Hauptwahl am 14. September. Sollte es zu einer Verlegung kommen, informiert die Stadt Münster die betroffenen Wahlberechtigten gesondert.
Die Stadt Münster legt besonderen Wert auf eine barrierefreie Teilnahme. Materialien und Hinweise für Menschen mit Einschränkungen stehen bereit, sodass eine selbstbestimmte Stimmabgabe möglich ist – sowohl im Wahllokal als auch per Briefwahl.
Das Wählerverzeichnis ist identisch mit dem der Hauptwahl. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die
mindestens 16 Jahre alt sind (Stichtag: 14. September 2025),
die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen,
und seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl in Münster ihre Hauptwohnung haben.
Nicht wahlberechtigt sind nur Personen, denen das Wahlrecht durch Gerichtsbeschluss entzogen wurde.