Am 12. August 2023 blockierten 16 Aktivisten der „Letzten Generation“ die Straßen in Bielefeld. Diese Aktion führte zu hohen Gebühren, die pro Person zwischen 120 Euro und 715 Euro betragen. Die Aktivisten, oft als „Klimakleber“ bezeichnet, erhielten einen Anhörungsbogen von der Polizei.
Der neue Gebührenkatalog trat ebenfalls am 12. August 2023 in Kraft. Seitdem hat die Polizei die Möglichkeit, Gebühren für verschiedene Maßnahmen zu erheben. Diese umfassen den Aufruf zu einer „Ansammlung“ über soziale Netzwerke und den Einsatz von „unmittelbarem Zwang“ zur Freimachung von Straßen.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Zeitaufwand der Polizei. Laut der neuen Gebührenordnung sind Beträge bis zu 50.000 Euro möglich. Die „Klimakleber“ in Bielefeld müssen sich nun auf beträchtliche Kosten einstellen, da jede ihrer Aktionen detailliert berechnet wird.
Die Grundlage für die Berechnung der Gebühren basiert auf dem Aufwand, den die Polizei für die Maßnahmen aufbringen muss. Die 16 Aktivisten erhielten nach der Aktion am 12. August 2023 Anhörungsbögen, in denen sie ihre Stellungnahme abgeben können. Dies ist Teil des formalen Verfahrens, das zur Gebührenfestsetzung führt.
Die hohen Gebühren könnten abschreckend auf zukünftige Aktionen der „Letzten Generation“ und anderer Aktivisten wirken. Der finanzielle Druck könnte die Anzahl und Intensität solcher Proteste reduzieren. Allerdings bleibt abzuwarten, wie die Aktivisten auf diese Maßnahmen reagieren und ob sie alternative Protestformen finden.
Die Straßenblockade durch „Klimakleber“ in Bielefeld am 12. August 2023 markiert einen Wendepunkt in der Behandlung von Aktivistenprotesten durch die Polizei. Mit dem neuen Gebührenkatalog haben die Behörden ein starkes Instrument zur Hand, um solche Aktionen finanziell zu sanktionieren. Die Aktivisten müssen nun nicht nur mit rechtlichen Konsequenzen, sondern auch mit erheblichen finanziellen Belastungen rechnen.