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Streit um im Netz verkauften Mops aus Ahlen: OLG Hamm bestätigt Urteil

Der Streit um einen verkauften Mops aus Ahlen ging vor das Oberlandesgericht Hamm, das die Entscheidung des Landgerichts Münster bestätigte.
Foto: Tobi Berger

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Der Streit um einen im Netz verkauften Mops aus Ahlen erreichte die nächste Instanz. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte das Urteil des Landgerichts Münster und lehnte die Revision der Klägerin ab. Die Klägerin forderte ursprünglich 19.000 Euro Schadensersatz für Tierarztkosten, erhielt jedoch nur etwas mehr als 200 Euro. Der Fall sorgte für internationales Aufsehen, besonders in Ländern wie China, Russland und den USA.

Revision im Fall des verkauften Mopses abgelehnt

Der Mops wurde 2018 im Rahmen einer Pfändung durch einen Mitarbeiter der Stadt als „kerngesund“ über Ebay-Kleinanzeigen verkauft. Jedoch stellte sich heraus, dass das Tier an mehreren Krankheiten litt, darunter auch Augenleiden. Die Klägerin, die den Mops erworben hatte, forderte für die zukünftigen Behandlungskosten des Tieres eine Entschädigung von 19.000 Euro. Das Landgericht Münster hatte jedoch bereits zuvor nur 236 Euro für Impfkosten und die Behandlung von eingewachsenen Wimpern zugesprochen.

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Urteil des Landgerichts Münster bestätigt

Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte in der Revision die Entscheidung des Landgerichts Münster. Die Klägerin erhielt keine zusätzliche Entschädigung für die zukünftigen Behandlungskosten. Zudem muss sie die Verfahrenskosten tragen, die sich auf mehr als 10.000 Euro belaufen. Die Forderung der Klägerin, auch einen städtischen Mitarbeiter zur Verantwortung zu ziehen, wurde ebenfalls abgewiesen.

Internationales Medienecho über den Mops-Streit

Der Fall des verkauften Mopses aus Ahlen sorgte nicht nur in Deutschland für Schlagzeilen. Medien aus China, Russland und den USA berichteten über den ungewöhnlichen Rechtsstreit. Das internationale Interesse zeigt, wie ungewöhnlich und emotional der Fall aufgenommen wurde.

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